Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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21.02.2022

Israel: Weitgehende Liberalisierung der Wareneinfuhr beschlossen

Großteil der Warenprüfungen wird durch eine Konformitätserklärung des Importeurs ersetzt.

Das israelische Parlament hat eine weitgehende Liberalisierung der Einfuhren beschlossen und in dem sogenannten Regulierungsgesetz verankert. Die Reform soll im Juni 2022 in Kraft treten.

Kernpunkt des Gesetzes ist ein weitgehender Verzicht auf die Prüfung importierter Waren durch die Zollbehörden. Dazu werden zuerst internationale, vor allem EU-Normen zu verbindlichen israelischen Normen erklärt. Im zweiten Schritt begnügt sich der Zoll mit der Erklärung des Importeurs, die von ihm eingeführten Erzeugnisse entsprächen der für sie geltenden Norm. Damit darf das Gros aller Produkte ohne weitere Formalitäten ins Land gebracht werden.

Mit dem neuen System fällt den Importeuren eine größere Verantwortung für die Einhaltung der Normen zu. Gleichzeitig werden die Geldstrafen für Verstöße erhöht. Zudem sollen neue Versicherungsinstrumente für die Haftpflicht der Importeure geschaffen werden. Vereinfacht werden soll auch die sogenannte Paralleleinfuhr. Dabei handelt es sich um Importe durch unabhängige Vertriebsunternehmen, die ihre Ware nicht nur vom Produzenten, sondern auch von Dritten beziehen dürfen und nicht als offizielle Vertriebspartner des Herstellers auftreten.

Importierte Nahrungsmittel, für die wegen potenzieller Gesundheitsrisiken besondere Bestimmungen gelten, wurden bisher in zwei Gruppen aufgeteilt: normal und risikobehaftet. Im Rahmen der Reform wird eine dritte Kategorie eingeführt, die Einfuhr durch einen sogenannten befähigten Importeur. Importeure dieser Kategorie werden auch risikobehaftete Nahrungsmittel mit einer Konformitätserklärung einführen dürfen. Allerdings müssen sie den Nachweis erbringen, dass sie befähigt sind, die Qualität der Produkte auf dem Transportweg vom Ursprungsland nach Israel zu garantieren.

Eine weitere Erleichterung gibt es für die Regulierung der Produktion und des Vertriebs von Kosmetika: Die bisher strenge Kontrolle durch das Gesundheitsministerium, die für die Zulassung eines kosmetischen Produkts erforderlich ist, soll ab Januar 2023 durch die Konformitätserklärung ersetzt werden.
 
Kontakt:
Deutsch-Israelische Industrie- und Handelskammer (AHK Israel)

Quelle: www.gtai.de, Pressemitteilung vom 1. Dezember 2021

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