Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks

Familie und Betrieb

Wertschätzung und Anerkennung gebührt auch denjenigen, die berufliche und familiäre Pflichten miteinander vereinen. Sie finden ihren Ausdruck in familienfreundlichen Arbeitsbedingungen, die die Erwerbsbeteiligung von Erziehungsverantwortlichen stärken.
Junges Paar mit kleinem Kind in einer Tischlerwerkstatt.

Wo steht das Handwerk?

Das Handwerk ist seit jeher familienorientiert: Über drei Viertel aller Betriebe sind Familienbe­triebe, die von einem Ehepaar geleitet und in denen oft auch die eigenen Kinder ausgebildet und beschäftigt werden. Die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks sind häufig familienfreundliche Arbeitgeber, ohne dies besonders herauszustellen. Sie unterhalten zwar keine speziellen Einrichtungen wie die Mittagskantine für ihre Beschäftigten oder einen Betriebskindergarten für deren Kinder, wie es in manchen großen Unternehmen der Fall ist. Ihr Vorteil liegt jedoch darin, dass sie aufgrund der geringen Betriebsgröße individuell auf die einzelnen Bedürfnisse der Beschäftigten eingehen können.

Oftmals leben in den zahlreichen Familienbetrieben des Handwerks die Betriebsinhaber mit ihren mitarbeitenden Ehegatten und Kindern die Vereinbarkeit von Familie und Arbeitswelt vor. Sie wissen um die Sorgen und Nöte junger Familien und sind besonders kreativ bei der Suche nach Lösungen für die unterschiedlichen Problemsituationen von Müttern und Vätern.

Was ist zu tun?

Der ZDH setzt sich für Vereinfachungen bei der Beantragung von Familienleistungen ein und hat Stellung zu einem Referentenentwurf des Bundesinnen- und Familienministeriums genommen.

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  • Stellungnahme: Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Digitalisierung von Familienleistungen“, Mai 2020

Der ZDH plädiert in einem Positionspapier für eine Neujustierung familienpolitischer Leistungen.

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  • Positionspapier: Für eine Neujustierung familienpolitischer Leistungen, Juli 2018

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