Elektronische Rechnung

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Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) sind Rechnungen in einem bestimmten strukturierten Datenformat (z. B. X-Rechnung, ZUGFeRD). E-Rechnungen werden in Deutschland heute bereits im Rechnungsverkehr mit der öffentlichen Verwaltung genutzt.
Betriebe, die ihre Belegverarbeitung digitalisieren, können ihre Prozesse optimieren und Kosten einsparen. Denn elektronische Rechnungen ermöglichen eine automatische und medienbruchfreie Verarbeitung von Rechnungen. Fehleranfällige manuelle Eingaben werden überflüssig. Rechnungen können schneller und komfortabler erstellt werden, der Papierverbrauch sinkt, Portokosten entfallen. Eingehende E-Rechnungen können elektronisch eingelesen, zugeordnet, geprüft, verbucht und zur Zahlung angewiesen werden.
Die Bundesregierung plant ausweislich des Koalitionsvertrages die Einführung eines elektronischen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen, um den Umsatzsteuerbetrug einzudämmen. Die Nutzung von E-Rechnungen wird dann verpflichtend. Ein fester Zeitpunkt steht hierfür aber noch nicht fest. Viele europäische Nachbarländer haben bereits elektronische Melde- und Berichtssysteme. Die EU-Kommission hat am 8.12.2022 einen Richtlinienvorschlag für ein EU-einheitliches Umsatzsteuer-Meldesystem für grenzüberschreitende Umsätze veröffentlicht. Danach sollen bei Umsätzen zwischen Unternehmen ab 2028 nur noch elektronische Rechnungen in einem einheitlichen strukturierten Datenformat zugelassen werden. Der Vorschlag bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Rates. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sich dann bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Meldesysteme an die Vorgaben der EU-Richtlinie halten.
Über aktuelle Entwicklungen zu diesem Thema und die Anforderungen des Handwerks an ein elektronisches Meldesystem informieren wir Sie hier.