Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Elektronische Rechnung

Elektronische Rechnungen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die Bundesregierung plant eine Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen.
Frau bearbeitet Rechnungen am Laptop

Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) sind Rechnungen in einem bestimmten strukturierten Datenformat (z. B. X-Rechnung, ZUGFeRD). E-Rechnungen werden in Deutschland heute bereits im Rechnungsverkehr mit der öffentlichen Verwaltung genutzt.

Betriebe, die ihre Belegverarbeitung digitalisieren, können ihre Prozesse optimieren und Kosten einsparen. Denn elektronische Rechnungen ermöglichen eine automatische und medienbruchfreie Verarbeitung von Rechnungen. Fehleranfällige manuelle Eingaben werden überflüssig. Rechnungen können schneller und komfortabler erstellt werden, der Papierverbrauch sinkt, Portokosten entfallen. Eingehende E-Rechnungen können elektronisch eingelesen, zugeordnet, geprüft, verbucht und zur Zahlung angewiesen werden.

Die Bundesregierung plant ausweislich des Koalitionsvertrages die Einführung eines elektronischen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen, um den Umsatzsteuerbetrug einzudämmen. Die Nutzung von E-Rechnungen wird dann verpflichtend.  Zum voraussichtlichen Zeitpunkt s. u. Informationen. Viele europäische Nachbarländer haben bereits elektronische Melde- und Berichtssysteme. Die EU-Kommission hat am 8.12.2022 einen Richtlinienvorschlag für ein EU-einheitliches Umsatzsteuer-Meldesystem für grenzüberschreitende Umsätze veröffentlicht. Danach sollen bei Umsätzen zwischen Unternehmen ab 2028 nur noch elektronische Rechnungen in einem einheitlichen strukturierten Datenformat zugelassen werden. Der Vorschlag bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Rates. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sich dann bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Meldesysteme an die Vorgaben der EU-Richtlinie halten.

Das Bundesfinanzministerium hat am 17.4.2023 einen ersten Diskussionsvorschlag für die verpflichtende Verwendung von sogen. E-Rechnungen veröffentlicht und die Wirtschaftsverbände um Stellungnahme gebeten. Der ZDH hat gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft mit Schreiben vom 22.5.2023 zu dem Vorschlag Stellung genommen. Des Weiteren hat der ZDH ein Positionspapier für das Handwerk zum Thema E-Rechnung erarbeitet. Die genannten Dokumente finden Sie unten im Downloadbereich.

Mit dem sogen. Wachstumschancengesetz soll nunmehr die Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen in einem standardisierten Datenformat (sogen. E-Rechnung) für Leistungen zwischen Unternehmen eingeführt werden. Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Wachstumschancengesetz beschlossen. Das Gesetz befindet sich nun im Vermittlungsausschuss. Im Vergleich zum Referentenentwurf des Gesetzes wurde der Zeitplan für die Einführung der E-Rechnung um eine Staffelung nach Unternehmensgröße ergänzt:

Zwar sollen alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ab dem 1.1.2025 zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet werden. Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen soll jedoch zeitlich gestreckt werden. Ab dem 1.1.2027 sollen zunächst alle Unternehmen zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet werden, deren Vorjahresumsatz mehr als 800.000 Euro betragen hat. Ab dem 1.1.2028 müssen dann auch alle anderen Unternehmen E-Rechnungen für Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich ausstellen. Der ZDH hatte in seinen Stellungnahmen zu dem Gesetz für eine Verschiebung des Zeitplans und für eine Staffelung nach Unternehmensgröße geworben.

Darüber hinaus wurde erreicht, dass EDI-Rechnungen noch bis zum 31.12.2027 unverändert weiter genutzt werden können.

Der ZDH setzt sich weiterhin für ein mittelstandsfreundliches, lesbares (hybrides) Rechnungsformat ein, das für alle Handwerkskunden gleichermaßen genutzt werden kann, und fordert darüber hinaus eine kostenfreie staatliche Rechnungssoftware. Der Deutsche Bundestag hat in seinem Protokoll zum Beschluss des Gesetzes die Bundesregierung dazu aufgefordert, eine solche Software bereits zum 1.1.2025 für alle Unternehmen zur Verfügung zu stellen. 

Der ZDH stellt Ihnen im Mitgliederbereich eine Praxishilfe sowie eine Argumentationshilfe zur Einführung von elektronischen Rechnungen in Handwerksbetrieben zur Verfügung (Login erforderlich).

Informationsveranstaltungen E-Rechnung

ZDH und DATEV planen eine Veranstaltungsreihe, um KMU einen Überblick über die bevorstehende E-Rechnungseinführung zu geben. Weitere Informationen finden Sie auf den verlinkten Veranstaltungsseiten der Handwerkskammern.

20.11.2023HWK Hamburg
26.02.2024HWK Leipzig
05.03.2024

HWK Düsseldorf

18.03.2024HWK Frankfurt/Main
15.04.2024HWK für Unterfranken, Würzburg

E-Rechnung

  • Richtlinienvorschlag ViDA EU-Kommission
  • BMF-Verbändeanhörung eRechnung, 17.4.2023
  • BMF-Diskussionspapier e-Rechnung, 17.4.2023 - Anlage
  • Stellungnahme der Spitzenverbände eRechnung, 22.5.2023
  • ZDH-Positionspapier e-Rechnung, 25.5.2023

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