Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Green Deal: Das Handwerk als starker Partner

Der im Dezember 2019 vorgestellte Grüne Deal markiert den Beginn einer umfassenden Transformation der EU. Das Handwerk sieht sich als Akteur der Nachhaltigkeit in einer besonderen Rolle.
Hände

Der Europäische Grüne Deal (Green Deal)

Alle EU-Mitgliedstaaten sind im Jahr 2016 dem UN-Klimaschutzabkommen von Paris beigetreten. Auf internationaler Ebene haben sich Vertragsparteien zur Begrenzung der Erderwärmung auf 2°C über dem vorindustriellen Niveau verpflichtet. Die Begrenzung auf 1,5 °C wollen die Parteien des Abkommens anstreben.

Im Dezember 2019 veröffentlichte die Europäische Kommission zur Einhaltung der internationalen Verpflichtungen einen EU-weiten, strategischen Rahmen für eine klimaneutrale, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft, "Der Europäische Grüne Deal". Zur Zielerreichung wurden acht Handlungsfelder identifiziert und mit verbindlichen legislativen Maßnahmen hinterlegt. Zur Umsetzung des Klimaziels für 2030 dient maßgeblich das Gesetzespaket "Fit for 55". Diese Gesetze sind weitgehend bereits gültig oder deren Verabschiedung steht kurz bevor.

Handlungsfelder:

Klimaziele und -gesetzgebung EnergieKreislaufwirtschaftBauen und Sanieren MobilitätLebensmittelBiodiversitätNull-Schadstoff-Ziel 

Handlungsfeld 1: Klimaziele und -gesetzgebung

Die EU will bis 2050 klimaneutral sein. Zwischenziele sind zur Erreichung bis 2030 und bis 2040 vorgesehen. Legislative Maßnahmen sollen die Erreichung dieser Ziele sicherstellen.

Das EU-Klimagesetz

Normative Klimaziele wurde im Juli 2021 im EU-Klimagesetz verankert: Die EU verschreibt sich hiermit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 sowie der Reduzierung von Treibhausgasen um 55% bis 2030 gegenüber der Referenzszenario von 1990. Mit ihrer Mitteilung vom 6. Februar 2024 will die EU-Kommission einem weiteren Zwischenziel zur Erreichung bis 2040 den Weg bereiten. Treibhausgasemissionen sollen bis 2040 um 90% gegenüber 1990 gesenkt werden. Die Wissenschaft hatte hierzu geraten. Das 90%-Ziel ist die ehrgeizigste Lösung unter drei abgewogenen Optionen und muss in der kommenden Legislatur noch im Wege eines ordentlichen EU-Gesetzgebungsverfahren im EU-Klimagesetz verankert werden.

Emissionshandelssystem

Die Novellierung der Richtlinie über das EU-Emissionshandelssystems (ETS II) ist seit 06.06.2023 in Kraft und startet in den Mitgliedstaaten 2027 (bei außergewöhnlich hohen Energiepreisen erst 2028). Der Europäische ETS löst damit das deutsche, nationale System ab. Neu einbezogen in das System wurden die Sektoren Verkehr und Gebäude. Mit der Reform wird das Ambitionsniveau des ETS angehoben. In den ETS-Sektoren sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 EU-weit um 62% sinken. Die kostenlosen Emissionszertifikate werden ab 2026 bis 2034 schrittweise abgeschafft. Die Kommission prüft die Wirksamkeit des ETS für die neu einbezogenen Sektoren Gebäude und Verkehr bis Januar 2028, gegebenenfalls begleitet von einem Legislativvorschlag.

Lastenverteilung

Die novellierte Effort Sharing Regulation (ESR) ist seit 16.05.2023 in Kraft. Das EU-Gesetz legt für die Mitgliedstaaten verbindliche Minderungsziele für Treibhausgase in Sektoren fest, die nicht im EU-ETS geregelt werden. Bis Mitte 2024 wird eine umfassende Überprüfung im Hinblick auf die unter dem UN-Abkommen von Paris (2016) vereinbarten Ziele vorgenommen, gegebenenfalls begleitet von Gesetzgebungsvorschlägen. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgebungsvorschlag erst von der neu mandatierten Kommission ab November 2024 vorgelegt wird.

Grenzausgleichsmechanismus

Die CBAM-Verordnung (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist seit 06.06.2023 in Kraft. Die Verordnung gilt für die Einfuhr von treibhausgasintensiven Stoffen oder verarbeiteten Produkten. Importeure müssen ab 2026 Zertifikate kaufen, die die Emissionen von eingeführten Gütern abbilden. Betroffene Unternehmen müssen darüber hinaus eine CBAM-Anmeldeberechtigung erwerben, Emissionen der Einfuhrware berechnen, die Daten bei einer akkreditierten Stelle verifizieren lassen sowie eine jährliche CBAM-Erklärung einreichen. Bis Ende 2025 (Überprüfungszeitraum) prüft die EU-Kommission die mögliche Ausdehnung des sachlichen Anwendungsbereichs (Artikel 30 Absätze 2 bis 4).

 

F-Gase-Verordnung

Die novellierte Verordnung über fluorierte Treibhausgase wurde am 20.02.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Der ZDH hatte zum Verordnungsentwurf Stellung genommen. Die beschlossenen Grenzwerte für die Verwendung von F-Gasen zum Zwecke von Service und Wartung stationärer Kälteanlagen können die Investitionssicherheit ihrer Nutzer massiv gefährden, da eine entsprechende Umrüstung der Anlagen nicht möglich ist. Auch bei Service und Wartung von Wärmepumpen und Klimageräten wird befürchtet, dass F-Gase, die in Übereinstimmung mit den künftigen Regelungen verwendet werden dürfen, nicht in ausreichender Menge verfügbar sein werden. Das bedeutet wiederum einen eklatanten Zielkonflikt mit dem forcierten Wärmepumpenhochlauf. Dennoch hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks sich erfolgreich für realistischere Verwendungsverbote eingesetzt, als dies ursprünglich durch Kommission und Parlament gefordert wurde. Auch wurden Überprüfungs- und Korrekturmechanismen für den Fall mangelnder Verfügbarkeit von F-Gasen für Service und Wartung im Gesetzestext verankert. Für diese Korrekturen steht die Politik nun gegebenenfalls in der Verantwortung! Mit Pressemitteilungen und bei einem Pressegespräch hat der ZDH diesen Anliegen nochmals Nachdruck verliehen.

 

Handlungsfeld 2: Energie

Das Gesetzespaket zur Umsetzung des Klimaziels bis 2030 ("Fit-for-55") adressiert auch den Energiesektor mit wesentlichen Initiativen. Energieeffizienz, Erneuerbare Energien sowie der EU-Strombinnenmarkt sind wichtige Regelungsbereiche.

Energieeffizienzrichtlinie

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED) ist seit 10.10.2023 in Kraft. Unter anderem ist in dieser EU-Richtlinie handwerksrelevant, dass sie die Umsetzung von Energiemanagementsystemen und Energieaudits in Betrieben ab bestimmten Energieverbrauchsschwellenwerten verbindlich vorschreibt. Für kleine und mittlere Handwerksbetriebe kann eine Zertifizierung ihrer Betriebe nach den entsprechenden Normen einen unverhältnismäßigen Kosten- und Ressourcenaufwand bedeuten. In Deutschland ist das bereits Gesetz und es gelten diese Pflichten sogar ab niedrigeren Schwellenwerten als in der EU-Richtlinie vorgesehen.

Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Die novellierte Richtlinie über Erneuerbare Energien (RED III) ist seit 20.11.2023 in Kraft. Das EU-2030-Ziel für erneuerbare Energien steigt auf insgesamt 45% des gesamten Energieverbrauchs (Bruttoenergieverbrauch). Zusätzliche Sektor Ziele werden eingeführt und bestehende verschärft (z. B. Verkehr und Gebäude). Regelungen zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus werden dauerhaft eingeführt (z. B. schnellere Genehmigung von Solarenergieanlagen und Wärmepumpen). Unter Qualifizierungsaspekten muss für die nationalen beruflichen Bildungssysteme hinreichend Raum bleiben. Hierfür hat sich der ZDH erfolgreich eingesetzt. Bis 31.12.2027 legt die EU-Kommission (KOM) gegebenenfalls einen umfassenden Gesetzgebungsvorschlag für den Zeitraum nach 2030 vor. Bis 2027 prüft die KOM mögliche weitere Beschränkungen der Förderung forstwirtschaftlicher Biomasse. Forstwirtschaftliche Biomasse (Holz) wird in Tischlerbetrieben zum Heizen verwendet. Deshalb soll die Förderung des Energieträgers Holz nicht weiter eingeschränkt werden. Vor allem darf die Anrechenbarkeit von Holzbiomasse auf den Erneuerbaren-Anteil nicht weiter eingeschränkt werden.

EU-Strommarktreform

Die EU-Gesetzesinitiative erfuhr im Dezember 2023 eine politische Einigung der EU-Gesetzgeber. Für das Handwerk erzielte Erfolge sind die Möglichkeit zum sogenannten Energy-Sharing oder auch die mögliche Beteiligung an langfristigen Strombezugsverträgen (Power Purchase Agreement, PPA) durch die Aggregierung von kleineren Marktteilnehmern. Die KOM nimmt bis Ende Juni 2026 eine umfassende Prüfung vor, gegebenenfalls begleitet von einem Gesetzgebungsvorschlag. Sie prüft dabei insbesondere die Wirksamkeit der Krisenmechanismen sowie der Teilhabe an PPAs durch die Aggregierung. Im Rahmen der Überprüfung muss gewährleistet werden, dass Handwerksbetriebe von beiden Mechanismen angemessen profitieren.

 

Handlungsfeld 3: Kreislaufwirtschaft

Auch mit dem EU-Aktionsplan für eine Kreislaufwirtschaft (März 2020) wurde ein Paket an Gesetzesinitiativen angekündigt, das zur Klimaneutralität beitragen sowie wirtschaftliche Entwicklung von der Nutzung natürlicher Ressourcen entkoppeln soll.

Ökodesignverordnung

Im EU-Gesetzgebungsverfahren wurde im Dezember 2023 eine politische Einigung über das Dossier erzielt. Die Verordnung will den Geltungsbereich von lediglich energieverbrauchsrelevanten Produkten auf fast alle Arten von Waren erweitern, so dass z. B. auch Textilien und Möbel erfasst werden. Es soll sich weiterhin um ein Rahmengesetz handeln, welches die EU-Kommission mit produktspezifischen Anforderungen ausfüllen wird. Wesentliche, geplante Regelungsinhalte sind der Digitale Produktpass und Anforderungen an die "grüne" öffentliche Beschaffung. Der ZDH sieht die Gefahr unverhältnismäßiger administrativer Hürden für KMU und hat Ausnahmen für Unikate und Kleinserien von der Pflicht für die Konformität mit den Anforderungen und deren Abbildung im Digitalen Produktpass gefordert.

Green-Claims-Richtlinie

Umweltaussagen sollen nach dem Kommissionsvorschlag künftig wissenschaftlich belegt und von einer akkreditierten Stelle zertifiziert werden müssen. Der ZDH hat in seiner Stellungnahme vorgeschlagen, für KMU die materiellen und verfahrensrechtlichen Anforderungen freiwillig zu gestalten sowie sich für eine Konformitätsvermutung im Bereich der Herstellung von Unikaten und Kleinserien ausgesprochen. Mit Vorschlägen für Änderungsanträge und Abstimmungsempfehlungen hat der ZDH dieses Ziel weiterverfolgt. Der Richtlinienvorschlag ist weiterhin im EU-Gesetzgebungsverfahren anhängig und noch nicht verabschiedet. Der ZDH wird sich weiter mit Nachdruck für eine handwerksverträgliche Ausgestaltung der Richtlinie einsetzen.

Verpackungsverordnung

Zur Kommissionsinitiative vom November 2022 wurden Parlaments- und Ratsstandpunkt Ende 2023 festgelegt. Das Handwerk sieht sich durch die die geplante Verpackungsverordnung betroffen und hat zum Kommissionsvorschlag öffentlich Stellung genommen. Wiederbefüllungs- und Wiederverwendungsziele im Take-away-Bereich müssen so konzipiert werden, dass Handwerksbetriebe nicht mit unverhältnismäßigen Dokumentations- und Nachweispflichten belastet werden. Dies gilt auch für Transportverpackungen. Auch müssen auf standardisierte Prozesse zugeschnittene Vorgaben, wie die sogenannte Leerraumminimierung, mittelstandsverträglich sein. Die Darlegung des besseren Umweltfußabdrucks von Einweg vor Mehrweg mit dem Ergebnis möglicher Ausnahmen von der Mehrwegpflicht muss möglich bleiben. Der Parlamentsstandpunkt kam den Handwerksinteressen sehr weit entgegen, wobei die allgemeine Ausrichtung des Rates Verständnis für die Anliegen von kleinen und mittleren Betrieben vermissen lässt. Der ZDH hatte mit Abstimmungsempfehlungen in Richtung Parlament lobbyiert und seine Interessen auch gegenüber der deutschen Regierung im Hinblick auf die Verhandlungen im Rat geltend gemacht. Auch hat der ZDH seine Interessen mit Pressemitteilungen öffentlich adressiert.

Handlungsfeld 4: Bauen und Sanieren

Mehr als ein Drittel aller Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union entfallen auf den Gebäudesektor. Im Jahr 2026 müssen die Mitgliedstaaten die neue EU-Gesetzgebung zur Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz umgesetzt haben.

EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie

Die Novellierung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie erfuhr im Dezember 2023 eine politische Einigung. Es sind Mindestenergieeffizienzstandards für den Gebäudebestand enthalten ("Sanierungspflicht"). Der ZDH hat sich durchweg für einen Ansatz eingesetzt, der den Mitgliedstaaten und Eigentümern hinreichend Flexibilität bei den Sanierungsanforderungen zugesteht. Der Kompromiss beinhaltet dementsprechend weitgehende Flexibilisierungsmechanismen. Jetzt kommt es auf die nationale Umsetzung der Richtlinie an. Fraglich ist außerdem, welche Rückwirkungen die neuen Klimaziele 2040 auf den Gebäudesektor haben werden. Der ZDH hat zu dem Thema durch Pressemitteilungen auf die involvierten Handwerksinteressen öffentlich aufmerksam gemacht.

 

Handlungsfeld 5: Mobilität

Im Jahr 2019 trug der Verkehrssektor ca. ein Viertel zu den EU-weiten CO2-Emissionen bei, hiervon der Straßenverkehr zu 71,7 Prozent. Durch EU-Gesetze im Verkehrssektor sollen Emissionen sinken.

CO2-Emissionsgrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge

Sogenannte Flottengrenzwerte für PKW sollen bis 2035 auf null sinken, darauf haben sich die Gesetzgeber geeinigt. Die betreffende Verordnung ist im Mai 2023 in Kraft getreten. Bezüglich der Möglichkeit von den sogenannten E-Fuels soll die EU-Kommission für die Zeit nach 2035 für die Neuzulassung von Fahrzeugen, die ausschließlich mit CO₂-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, einen Vorschlag erarbeiten, der in Konformität mit den Klimazielen steht. Für LKW und schwere Nutzfahrzeuge werden die Vorschläge derzeit diskutiert. Bis 2040 sollen die CO2-Emissionen um 90 % sinken.

 

 

Handlungsfeld 6: Lebensmittel

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt Lebensmittelabfälle zu verringern. Ein wesentlicher Eckpfeiler ist hierbei die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie.

Kommissionsvorschlag vom 5. Juli 2023 zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie für den Bereich Lebensmittel (und Textil)

 

Der Kommissionsvorschlag vom 5. Juli 2023 zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie setzt EU-Zielvorgaben für die Verringerung von Lebensmittelverschwendung bis 2030. Im Bereich der Lebensmittelabfälle sollen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Lebensmittelabfälle bis Ende 2030 deutlich zu reduzieren. Eine Reduzierung um 10% bei der Verarbeitung und Herstellung ist vorgesehen sowie eine Reduzierung um 30% (pro Kopf), im Einzelhandel und im Verbrauch (Restaurants, Lebensmitteldienstleistungen und Haushalte).

Für Textilien soll eine erweiterte Herstellerverantwortung EU-weit gelten. Das bedeutet, Hersteller müssen Kosten für Getrenntsammlung, Sortierung und Recycling im Wege der Systembeteiligung übernehmen. Der Richtlinienentwurf ist noch im Gesetzgebungsverfahren anhängig und wird in der kommenden Legislatur weiterverhandelt werden.

 

 

 

Handlungsfeld 7: Biodiversität

Im Handlungsfeld Biodiversität will die EU mit neuen Vorschriften Ökosysteme wiederherstellen und somit zum Naturschutz beitragen.

EU-Gesetz über die Wiederherstellung der Natur

Im Juni 2023 haben sich Rat und Parlament in den informellen Trilogverhandlungen über den Gesetzesvorschlag geeinigt. Sobald Rat und Parlament den Kompromiss förmlich bestätigt haben, kann die Verordnung veröffentlicht werden und in Kraft treten. Die Verordnungsinitiative will die Wiederherstellung von Lebensräumen erreichen und statuiert ein Verschlechterungsverbot. Ökosysteme können als CO2-Senken funktionieren oder bei der Klimaanpassung helfen. Für das Handwerk relevant werden könnten Pflichten zur Wiederherstellung wie beispielsweise durch Flächenentsiegelungen oder wenn nicht genügend Fläche für die gewerbliche Nutzung bereitstehen sollte.

Handlungsfeld 8: Null-Schadstoff-Ziel

Nullschadstoffziel heißt auch Chemikalienpolitik, was bedeutet, dass Schadstoffe aus Produkten entfernt werde sollen, damit Kreislaufwirtschaft stattfinden kann. Luftschadstoffe werden EU-weit durch Richtlinien unter anderem mithilfe von Grenzwerten geregelt.

Delegierte Rechtsakte unter der REACH-Verordnung

In der EU-Chemikalienpolitik sind insbesondere delegierte Rechtsakte unter dem Dach der REACH-Verordnung relevant. Es kündigt sich beispielsweise ein sehr weitgehendes Verbot von per- und polyfluorierten Stoffen (PFAS) an. Der ZDH hat sich im Konsultationsverfahren der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) mit einer Stellungnahme eingebracht und dargelegt, dass ein derart generisches PFAS-Verbot wie es bei der ECHA eingereicht gleich unter mehreren Gesichtspunkten unverhältnismäßig wäre. Das Handwerk ist in der Wertschöpfungskette vielfach Anwender von PFAS-haltigen Produkten oder Bauteilen und somit von einem etwaigen Verbot stark betroffen.

Novellierung der Luftqualitätsgesetzgebung

Am 20. Februar 2024 haben sich die Co-Gesetzgeber, Rat und Parlament, in den Trilogverhandlungen vorläufig über die Novellierung der EU-Richtlinien zur Luftreinhaltung geeinigt. Im Ergebnis bleibt es bei den von der EU-Kommission im Richtlinienentwurf vorgeschlagenen Grenzwerten zur Erreichung bis 2030. Das Parlament konnte sich mit seiner Forderung, darüber hinaus die sehr strengen WHO-Leitlinien bis 2035 verbindlich vorzuschreiben nicht durchsetzen. Der ZDH hat sich hier im Wege von Abstimmungsempfehlungen und Pressemitteilungen für moderate Grenzwerte eingesetzt, da ansonsten Einschränkungen des öffentlichen Lebens drohen wie Fahrverbote, Produktionsstopp oder die Aussetzung von Bauarbeiten.

 

 

Ein Handwerker installiert Solarpanele auf einem Hausdach.

Leitlinien zum Meistern der Energiewende

Damit das Handwerk sein ganzes Potenzial entfalten kann, braucht es wettbewerbsfähige, mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ein gesellschaftliches Umdenken. Hierfür ist zuvorderst ein energiepolitisches Gesamtkonzept zu erarbeiten.

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