Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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19.12.2023

Indien: Verbesserte Konditionen für Investitionsgarantien

Der Subkontinent spielt eine wichtige Rolle bei der Diversifizierung des Außenhandels.

Im Oktober 2023 hat Deutschland die Bedingungen für die Übernahme von Investitionsgarantien mit Bezug zu Indien verbessert. Die neuen Konditionen gelten vorerst für die Dauer von fünf Jahren. Sie umfassen den Erlass der Antragsgebühr, einen reduzierten Selbstbehalt im Schadensfall von 2,5 % (anstatt 5 %) und ein um 10 % ermäßigtes jährliches Garantieentgelt.

Die vergünstigten Investitionen sollen Unternehmen Investitionen in Indien erleichtern

In Ermangelung eines Investitionsschutzabkommens zwischen Deutschland und Indien sollen deutsche Unternehmen durch das Instrument der Investitionsgarantien mehr Sicherheit erhalten. Der Subkontinent zählt zu den wichtigsten Märkten für Investitionsgarantien. Laut Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz betrug das Volumen der Garantien im Garantiebestand Mitte 2023 1 Mrd. Euro (Platz 6 von 55 Märkten). Derzeit laufen zudem die Verhandlungen für ein neues Investitionsschutzabkommen, nachdem Indien den früheren deutsch-indischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag im Jahr 2017 gekündigt hat.

Kontakt:
Deutsch-Indische-Handelskammer (AHK Indien)

Quelle: www.gtai.de, Pressemitteilungen vom 30. Oktober und 13. November 2023

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