Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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02.06.2022

Inflation galoppiert davon…Zeit die kalte Progression anzupacken!

Die Inflation hat im Mai weiter zugelegt und liegt mittlerweile bei sagenhaften 7,9 %. Der höchste Wert seit über 40 Jahren.
Brille, Kugelschreiber und Taschenrechner liegen auf einem Papier mit Zahlen.

Die Inflation hat im Mai weiter zugelegt und liegt mittlerweile bei sagenhaften 7,9 %. Der höchste Wert seit über 40 Jahren. Für viele Haushalte und Unternehmen wird die Inflation insoweit zu einem Problem und viele fragen sich, was die Politik für eine dauerhafte Entlastung der Bürger und Unternehmen tun kann.

Denn bisher hat sich der Gesetzgeber weitestgehend – von der rückwirkenden Anhebung des Grundfreibetrages und des Werbungskostenpauschbetrages einmal abgesehen – nur auf einmalige oder befristete Entlastungen einigen können. Ökonomen sind sich jedoch sicher, dass sich die hohe Teuerungsrate noch bis Ende des kommenden Jahres hinziehen dürfte. Darüber hinaus kann mit der bloßen Anhebung des Grundfreibetrages und des Werbungskostenpauschbetrages nicht die notwendige steuerliche Entlastung erreicht werden. Insoweit besteht dringender Handlungsbedarf der kalten Progression entgegenzuwirken. Unter kalter Progression versteht man dabei den Anstieg des durchschnittlichen Steuersatzes der Einkommensteuer, der auf Lohn- und Gehaltserhöhungen zurückzuführen ist, die lediglich den Preisanstieg (Inflation) ausgleichen.

Die Bundesregierung legt daher alle zwei Jahre einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs vor, aus dem dann im Bundestag die politischen Entscheidungen über Änderungen im Tarifverlauf abgeleitet werden. Allerdings waren die Prognosen für die Inflationsrate im Progressionsbericht der Bundesregierung aus dem Oktober 2020 deutlich zu niedrig bemessen, so dass die Maßnahmen zum Ausgleich der kalten Progression für einen Ausgleich nicht ausgereicht haben. Ein Ausgleich der kalten Progression ist allerdings nur durch eine Rechtsverschiebung des Grundfreibetrags und aller weiteren Tarifeckwerte zumindest im Umfang der maßgeblichen Inflationsraten zu erreichen.

Insoweit sollte die Bundesregierung im diesjährigen Progressionsbericht realistische und aktuelle Teuerungsraten zugrunde legen. Zudem ist der Gesetzgeber aufgefordert, die notwendigen Entlastungen auch tatsächlich umzusetzen.

Wir als ZDH werden uns dafür einsetzen, dass die erforderlichen Entlastungen umgesetzt werden und gesetzlich so zeitnah normiert werden, dass es nicht – wie in diesem Jahr – zu einem unterjährigen Umstellungsaufwand bei den Unternehmen kommt. Denn dies verursacht unnötige Kosten und ist für die betroffenen Betriebe ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand.

Ihr ZDH-Steuerteam