Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks
14.12.2022

"Fürchtet Euch nicht" ... vor Steuererhöhungen

Beim Steuerforum 2022 des ZDH versprach Bundesfinanzminister Christian Lindner, mit ihm gebe es keine Steuererhöhungen.
Bundesfinanzminister Christian Lindner und ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer auf der Bühne beim ZDH Steuerforum 2022.

Beim diesjährigen Steuerforum des Zentralverbands des Deutschen Handwerks hat Bundesfinanzminister Christian Lindner im Hinblick auf die Vorweihnachtszeit gesagt "Fürchtet Euch nicht" und erteilte damit Forderungen, die Steuern für Besserverdiener weiter zu erhöhen, eine deutliche Absage. Mit ihm als Bundesfinanzminister werde es keine Steuererhöhungen geben.

Erfreulicherweise ist es ihm auch gelungen, innerhalb der Koalition das Inflationsausgleichgesetz durchzusetzen, mit dem die kalte Progression abgebaut werden soll. Der Begriff der "kalten Progression" bezeichnet eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn eine Gehaltserhöhung komplett durch die Inflation aufgefressen wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. Im Ergebnis hat man real weniger Geld in der Tasche, obwohl das Gehalt gestiegen ist. Es handelt sich folglich nicht um eine Steuersenkung, sondern verhindert vielmehr eine versteckte Steuererhöhung.

Insoweit sollten die Betriebe sowohl steuerlich als auch bürokratisch weiter entlastet werden, um gut durch die gegenwärtige Krise zu kommen. Wir als ZDH haben hierzu bereits zahlreiche Vorschläge unterbreitet, beispielsweise eine Erhöhung der GWG-Grenze von 800 Euro auf mindestens 1.000 Euro bei gleichzeitiger Abschaffung der sog. Pool-Abschreibung, die ganz aktuell auch der Bundesrat fordert. Denn Anschaffungen bis zur sog. GWG-Grenze (aktuell 800 Euro) müssen nicht in sog. Anlagenverzeichnissen aufgenommen und über deren Nutzungsdauer dokumentiert werden. Die Handhabung der GWG ist somit bürokratiearm und verschafft sofort im Jahr der Anschaffung den steuerlichen Liquiditätsrückfluss.

Zudem könnten Immobilienübertragungen durch die Änderungen im Bewertungsgesetz ab 1. Januar 2023 teurer werden, da es durch die Anpassung der veralteten Parameter im Bewertungsgesetz zu Werterhöhungen kommen dürfte. Dies geht beispielsweise mit einer höheren Steuerbelastung bei unentgeltlichen Übertragungen ab dem 01. Januar 2023 einher. Die Bundesregierung könnte insoweit darüber nachdenken, ob nicht eine Erhöhung der Freibeträge in der Erbschafts- und Schenkungssteuer geboten ist.

Es bleibt also auch im kommenden Jahr Aufgabe der Politik, die steuerlichen und bürokratischen Belastungen der Betriebe zu senken. Dies ließe sich beispielsweise durch die Einführung der im Koalitionsvertrag angekündigten Super-Abschreibung als auch durch ein konsequentes Belastungsmoratorium umsetzen. Wir werden jedenfalls stetig für weitere Entlastungen werben.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes Neues Jahr!

Ihr ZDH-Steuerteam