Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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27.03.2023

Steuerpolitik nun auch bald Standortpolitik?

In einem schwierigen Umfeld (hohe Inflation, steigende Energiepreise) hat das BMF den Entwurf eines sog. Wettbewerbsstärkungsgesetzes angekündigt.
Ausschnitt einer Kasse, vor der eine Person mit einem Geldschein in der Hand steht.

Der ZDH weist seit vielen Jahren darauf hin, dass Steuerpolitik auch immer Standortpolitik ist, da für die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Unternehmen im internationalen Kontext nicht zuletzt die steuerliche Belastung von entscheidender Bedeutung ist. In einem schwierigen Umfeld, dass von hoher Inflation und stetig steigenden Energiepreisen geprägt ist, hat das Bundesministerium der Finanzen nun den Entwurf eines sogenannten Wettbewerbsstärkungsgesetzes angekündigt.

Dem Vernehmen nach soll nach derzeitigen Plänen vor allem die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte „Super-Abschreibung“ für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung eingeführt werden, allerdings nicht als Abschreibung im technischen Sinne, sondern vielmehr als Investitionsprämie, damit auch Unternehmen, die Verlust machen, davon profitieren. Hierfür hatte sich der ZDH eingesetzt, da gerade in Verlustjahren oder in ertragsschwachen Jahren, wie sie derzeit aufgrund der aktuellen Krisen bei vielen Unternehmen leider zu verzeichnen sind, eine erweiterte Abschreibung weit weniger wirksam ist. Hierfür hat die EU-Initiative Green Deal Industrial Plan gerade verbesserte Möglichkeiten eröffnet.

Zudem soll die Eigenkapitalbasis der Unternehmen dadurch gestärkt werden, dass endlich die Thesaurierungsbegünstigung praxisgerechter ausgestaltet wird und die bisher sehr komplexe Inanspruchnahme erleichtert wird. Es ist zudem im Gespräch, dass der Steuersatz für im Unternehmen belassene Gewinne auf 15 Prozent gesenkt werden kann. Es erscheint allerdings mehr als fraglich, ob Steuersatzsenkungen mit den Koalitionspartnern von SPD und Bündnis 90/Die Grünen tatsächlich zu machen sind, da diese in der Vergangenheit gegenüber Steuersatzsenkungen stets Vorbehalte geäußert hatten.

Darüber hinaus soll auch die steuerliche Forschungsförderung durch eine Vereinfachung der Förderungsbedingungen und eine Ausweitung der finanziellen Förderung verbessert werden und die Verlustverrechnung ausgeweitet werden.

Wir als ZDH begrüßen die Pläne des Bundesfinanzministeriums ausdrücklich und werden den Gesetzgebungsprozess, der hoffentlich noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann, in gewohnt konstruktiver Weise begleiten.

Ihr ZDH-Steuerteam

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