Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
30.08.2023

Es ist vollbracht

Nach langen Verhandlungen und einem abgesagten Kabinettstermin konnte sich die Ampelregierung auf das sogenannte Wachstumschancengesetz einigen.
Schloss Meseberg

Nach langen Verhandlungen und einem abgesagten Kabinettstermin konnte sich die Ampelregierung nunmehr auf ein Wachstumspaket einigen. Das sogenannte Wachstumschancengesetz ist am Mittwoch bei der Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg beschlossen worden. Durch das von Bundesfamilienministerin Lisa Paus eingelegte Veto musste der Kabinettsbeschluss des Gesetzes um zwei Wochen vertagt werden. In dieser Zeit konnte nicht nur der Streit um die Kindergrundsicherung aus dem Weg geräumt werden, sondern es wurde beim Wachstumschancengesetz draufgesattelt: Statt ursprünglich sechs Milliarden Euro Entlastung belaufen sich nun die steuerlichen Entlastungs­maßnahmen auf rd. sieben Milliarden Euro jährlich.

Es stellt sich daher die Frage: Ende gut, alles gut? In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage der Bundesrepublik mit drei aufeinander folgenden Quartalen ohne Wachstum erscheint das nun geschnürte Paket letztlich wie ein Tropfen auf den berühmten heißen Stein. Zwar hat die Bundesregierung zu Recht erkannt, dass dringend Impulse für den Wirtschaftsstandort Deutschland notwendig sind. Zu begrüßen sind sicherlich auch die zuletzt aufgenommenen Verbesserungen bei der Verlustverrechnung und die Einführung einer degressiven AfA für den Wohnungsbau. Allerdings bleiben entscheidende Faktoren unadressiert. Insbesondere die hohen Energiekosten sind eine Gefahr für den Standort Deutschland. Die von Teilen der Regierung diskutierten Pläne zur Einführung eines Industriestroms sind aus Sicht des Handwerks unbefriedigend. Denn auch der Mittelstand leidet unter den hohen Energiepreisen. Insofern macht es aus unserer Sicht wenig Sinn, einzelne Branchen zu bevorzugen. Vielmehr bedarf es einer Senkung der Preise in der Breite. Daher ist aus Sicht des Handwerks eine Senkung der Strom- und Energiesteuern auf das europäische Mindestmaß und ein Absenken der Netzentgelte unverzichtbar.

Leider hat das Gesetz gegenüber dem ersten Rentenentwurf auch eine erhebliche Verschlechterung erfahren. Die zunächst ins Auge gefasste Verbesserung der Thesaurierungsbesteuerung ist dem Rotstift zum Opfer gefallen. Dies ist außerordentlich bedauerlich, denn die Stärkung der Innen­finanzierung würde die Investitionsfähigkeit der Wirtschaft steigern und hätte gerade auch für das Handwerk eine besondere Bedeutung.

Insoweit bedarf es im parlamentarischen Verfahren noch erheblicher Anstrengungen, um aus dem Gesetz einen wirklichen Wirtschaftsmotor zu machen.

Darüber hinaus haben sich die Ampelkoalitionäre in Meseberg auf Eckpunkte zu einem Bürokratie­abbaugesetz IV verständigt. Auch hier wird der Finger zu Recht in die Wunde gelegt, doch die vorgelegten Eckpunkte bleiben hinter den Erwartungen zurück.

Daher möchte man der Regierung zurufen: Trippelschritte sind genug gemacht. Jetzt müssen die Siebenmeilenstiefel ausgepackt werden! Dies wird Aufgabe des Parlaments im Herbst sein. Hier wird sich der ZDH in gewohnt konstruktiver Weise einbringen.

Schlagworte