Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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31.01.2022

E-Invoicing - Chancen richtig nutzen

Die neue Regierung hat sich vorgenommen, der Steuerhinterziehung weiterhin den Kampf anzusagen und die Digitalisierung im Steuerrecht voranzubringen.
Eine junge Frau bedient in einer Werkstatt ein Tablet.

Die neue Regierung hat sich vorgenommen, der Steuerhinterziehung weiterhin den Kampf anzusagen und die Digitalisierung im Steuerrecht voranzubringen. Folgerichtig wurde im Koalitionsvertrag als eine Maßnahme vereinbart, dass schnellstmöglich ein elektronisches Meldesystem eingeführt werden soll, welches für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird (sog. e-Invoicing).

Doch was ist damit genau gemeint und welche Anpassungen sind für die Betriebe des Handwerks damit verbunden?

Als Vorbilder für ein elektronisches Meldesystem werden von der Politik derzeit in verschiedenen europäischen Staaten eingesetzte Modelle genannt, deren Ausgestaltung sich im Detail unterscheidet. Letztlich ist aber das Ziel, dass die Umsätze der Unternehmen auf Einzelrechnungsbasis in Echtzeit an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Diese prüft die elektronischen Rechnungen und leitet sie an den Rechnungsempfänger weiter. Der Leistungsempfänger kann den Vorsteuerabzug erst nach Prüfung der Rechnung durch die Finanzverwaltung geltend machen. In Italien beispielsweise ist ein System verpflichtend für Rechnungen über Leistungen an andere Unternehmer und an die öffentliche Hand.

Die Erfahrungen in den anderen Ländern zeigen, dass der Umsatzsteuerbetrug mit derartigen Systemen deutlich zurückgeht. Im Interesse der Steuerehrlichen ist es daher zu begrüßen, wenn auch Deutschland die fortschreitende Digitalisierung nutzt. 

Gerade aus Sicht des Handwerks sind jedoch einige entscheidende Punkte in die Überlegungen einzubeziehen. Es ist zu berücksichtigen, dass gerade in kleinen Unternehmen heute noch häufig keine standardisierten elektronischen Rechnungsformate eingesetzt werden – in vielen Fällen werden noch Rechnungen in Papierform erstellt. Daher ist bei der Einführung unbedingt ein ausreichender Übergangszeitraum erforderlich.

Daneben ist aber auch entscheidend, dass durch das einzuführende System gleichzeitig Effizienzgewinne in den Betrieben erreicht werden sowie kein neuer Bürokratieaufwuchs entsteht. Wichtige Bausteine sind zum einen eine Kompatibilität zu der jeweiligen Unternehmenssoftware und eine kostenlose Bereitstellung der notwendigen Software für die Erstellung und Übermittlung von elektronischen Rechnungen durch die Finanzverwaltung. Diese Aspekte haben gerade in den anderen Mitgliedstaaten zu einer breiten Akzeptanz in der Praxis geführt. Zum anderen muss die Einführung eines derartigen Systems dazu genutzt werden, systemisch angelegte Effizienzpotentiale für die Unternehmen zu heben, wie beispielsweise eine schnellere Erstattung der Vorsteuern, der Abbau formeller Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Aufbewahrung, der Abbau von Meldeverpflichtungen, z. B. der Wegfall der Zusammenfassenden Meldung, sowie Verfahrensvereinfachungen im Austausch mit der Finanzverwaltung wie z. B. eine schnellere Überprüfung strittiger Sachverhalte. Die umsatzsteuerliche Meldeverpflichtungen müssen dabei auf die Rechnungsebene beschränkt sein und dürfen sich nicht auf weitere Prozesse im Unternehmen wie beispielsweise Auftrags- und Zahlungsabwicklung erstrecken.

Letztlich ist aber insgesamt entscheidend: Die digitale Infrastruktur in Deutschland muss gestärkt werden, denn ohne ein bundesweites, stabiles und schnelles Internet sind alle Bemühungen zum Scheitern verurteilt. Und gerade die letzte Zeit hat gezeigt: Die Datensicherheit muss oberste Priorität haben – denn die zu übermittelnden Daten sind höchst sensibel und dürfen nicht in die falschen Hände geraten!

Bei Beachtung dieser Punkte profitieren alle Seiten.

Ihr ZDH-Steuerteam

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