Handwerk mahnt Verbesserungen bei EU-Verpackungsverordnung an
Am 10. September ist die Konsultationsfrist zum Durchführungsrechtsakt zur erweiterten Herstellerverantwortung abgelaufen.
Die EU-Verpackungsverordnung gilt seit dem 12. August 2026.
Für das Handwerk ergeben sich aus der Verpackungsverordnung erhebliche Pflichten, insbesondere bei der Registrierung, der Meldung von Verpackungsmengen und der Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Diese Registrierungsvorgaben sind für kleine und mittlere Handwerksbetriebe mitunter unverhältnismäßig komplex und belastend. Kaum nennenswert ist hingegen der Beitrag, den die Verordnung für die Ziele der Kreislaufwirtschaft leistet. Der ZDH hat sich entsprechend mit Forderungen nach Vereinfachungen eingebracht.