EU-Aufträge: Fach- und Teillosevergabe bleibt vorerst möglich
Foto: AdobeStock/Kadmy
"Für das Handwerk ist es ein zentraler Erfolg, dass die Kommission den Mitgliedstaaten im Verordnungsvorschlag ausdrücklich die Möglichkeit gibt, den Grundsatz der Vergabe über Fach- und Teillose in ihr Vergaberecht einzuführen. Im weiteren EU-Gesetzgebungsverfahren muss diese Errungenschaft unbedingt erhalten bleiben.
Denn die Vergabe über Fach- und Teillose stärkt den Wettbewerb, senkt die Kosten und sichert auch kleinen und mittleren Handwerksbetrieben einen fairen Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Damit trägt sie zur Resilienz der Wirtschaft bei. Öffentliche Aufträge dürfen nicht so gebündelt werden, dass am Ende nur noch die größten Unternehmen zum Zug kommen. Bedenklich ist jedoch, dass die Kommission dazu den Weg über eine Verordnung wählt. Dadurch werden Besonderheiten in den Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt. Die Kommission sollte ihren Vorschlag in eine Richtlinie umwandeln.
Bei der öffentlichen Beschaffung und Auftragsvergabe müssen soziale und umweltbezogene Aspekte zudem einen direkten Bezug zum Auftragsgegenstand haben und verhältnismäßig sein. Alle auch indirekten Anforderungen, die darüber hinausgehen, dürfen nicht über das Vergaberecht geregelt werden. Gerade für kleine Handwerksbetriebe wäre sonst der Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung öffentlicher Aufträge kaum zu bewältigen."