Rat billigt Zollreform
Die Reformen betreffen elektronischen Handel, die Schaffung einer EU-Zollbehörde sowie Vereinfachungen für vertrauenswürdige Händler.
Elektronischer Handel
Zukünftig gelten außerhalb der EU ansässige elektronische Handelsplattformen als Einführer und sind als solche für Zollformalitäten und Zollzahlungen verantwortlich. Bei Nichteinhaltung von zollrechtlichen Verpflichtungen wie der Einhaltung von EU-Standards und der Entrichtung angemessener Zölle drohen Geldbußen von bis zu 6 Prozent des jährlichen Wareneinfuhrwerts des Unternehmens im Vorjahr, die Aufhebung von Zollprivilegien oder Zugangsbeschränkungen zu Online-Plattformen. Ab 1. November wird eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete eingeführt.
EU-Zollbehörde
Zudem wird eine EU-Zollbehörde geschaffen, die ab 2027 mit Sitz in Lille (Frankreich) ihre Arbeit aufnehmen wird. Diese soll unter anderem Daten zu Ein- und Ausfuhren analysieren und eine zentrale Plattform für Einführer und Ausführer bieten.
Vertrauenswürdige Händler
Außerdem erhalten Unternehmen, die unter anderem umfassende Informationen über die Beförderung und die Konformität von Waren bereitstellen von vereinfachten Zollpflichten profitieren.
Nach Billigung durch das Europaparlament kann der Text im EU-Amtsblatt veröffentlich werden.