Teilqualifikationen im Handwerk
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Teilqualifikationen im Handwerk verbinden Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik und tragen zur Fachkräftesicherung in Handwerksbetrieben bei.
Zielgruppe von Teilqualifikationen
Das Bildungsformat der Teilqualifikation richtet sich an Erwachsene über 25 Jahre, die keinen oder keinen beruflich verwertbaren Berufsabschluss haben und für die eine duale Ausbildung oder Umschulung aus verschiedenen Gründen keine realistische Option ist. Teilqualifikationen eröffnen diesem Personenkreis einen Weg in das System der beruflichen Bildung und ermöglichen den Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses. Sie tragen damit zur Fachkräftesicherung in Handwerksbetrieben bei.
Bildungs- und arbeitsmarktpolitische Bedeutung von Teilqualifikationen
Teilqualifikationen erfüllen wichtige Funktionen aus bildungs- und arbeitsmarktpolitischer Perspektive und sie bewegen sich im Spannungsfeld berufspädagogischer und betrieblicher Anforderungen:
Wichtig aus bildungspolitischer Perspektive ist die Zuordnung von Teilqualifikationen zur non-formalen Weiterbildung und deren Abschlussorientierung: Sie bilden in einem berufsbezogenen Gesamtset (TQ-Berufsset) alle Kompetenzen des jeweiligen Berufsbildes ab und ermöglichen eine Zulassung zur Gesellenprüfung als Externe auf der Grundlage von § 37 Absatz 2 Satz 3 der HwO. Aus berufspädagogischer Sicht sind Teilqualifikationen als kompetenzorientiert zu bewerten: Sie ermöglichen den Erwerb der vollständigen beruflichen Handlungsfähigkeit.
Wesentliches Kennzeichen von Teilqualifikationen aus Sicht der Arbeitsmarktpolitik ist deren Beschäftigungsorientierung: Sie ermöglichen den Absolventinnen und Absolventen einen Zugang zum Arbeitsmarkt und das qualifizierte Erbringen handwerklicher Leistungen. Aufgrund ihrer abschlussorientierten Konzeption bewertet die Bundesagentur für Arbeit Teilqualifizierungen (d.h. die Umsetzung von Teilqualifikationen als Bildungsmaßnahme) als förderfähige, abschlussorientierte berufliche Weiterbildung. Aus betrieblicher Sicht haben Teilqualifikationen zugleich den Anspruch, tätigkeitsorientiert zu sein und ein eigenständiges Arbeiten in bestimmten Tätigkeitsbereichen eines Handwerksbetriebs zu ermöglichen.
Diese beiden Funktionen schließen sich nicht aus und sind relevant. Die Ausbildungsordnungen für die Berufe des Handwerks bilden dabei die zentralen Referenzpunkte.
Gestaltungsgrundsätze des Handwerks für Teilqualifikationen
Zuständig für die Entwicklung von Teilqualifikationen für Handwerksberufe sind die Zentralfachverbände des Handwerks. Sie entwickeln in Abstimmung mit der zuständigen Fachgewerkschaft und zusammen mit der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) in dem vom BMBFSFJ geförderten Projekt TQHW die TQ-Berufssets für Handwerksberufe. Zentrales Ziel der Handwerksorganisation ist es, pro Handwerksberuf ein TQ-Set zu erarbeiten. Die Positionen der Handwerksorganisation zu Teilqualifikationen sind kompatibel mit der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur qualitätsgesicherten Entwicklung und Durchführung von Teilqualifikationen.