EU-Kommission legt Vorschlag zur Reform des Vergaberechts vor
Die EU-Kommission hat am 9. September einen Vorschlag zur Überarbeitung der europäischen Vergaberegeln vorgelegt, der die bestehenden Vergaberichtlinien in eine einheitliche EU-Vergabeverordnung überführen soll.
Das Handwerk bewertet diese Umwandlung grundsätzlich negativ. Eine Verordnung nimmt den Mitgliedstaaten den notwendigen Spielraum, um die Besonderheiten der nationalen Märkte angemessen zu berücksichtigen und einen funktionierenden Wettbewerb um öffentliche Aufträge organisieren zu können. Die wichtigsten Inhalte des Vorschlags:
- Losvergabe: Der Vorschlag sieht vor, dass Auftraggeber eine Teillosvergabe prüfen. Die Losvergabe soll Abhängigkeiten reduzieren und die Teilnahme von Handwerksbetrieben stärken. Den Mitgliedstaaten wird erlaubt, den Vorrang der Losvergabe festzuschreiben.
- Grüne und soziale Kriterien: Stärkere Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekten, mit klarem Bezug zum Auftragsgegenstand. Zugleich Öffnung einer indirekten Verknüpfung, die direkte Relevanz für den Lebenszyklus des Auftragsgegenstands haben sollte.
- Europaweiter Wettbewerb: Einrichtung eines europäischen E-Vergabedienstes, eines elektronischen Eignungsdienstes sowie Normung der Vergabeformulare.
- Marktzugang für Drittstaaten: Die Regeln zur europäischen Präferenz sollen EU-internen Wirtschaftsteilnehmern und “abgedeckten” Anbietern aus Drittstaaten mit Handels- und Beschaffungsabkommen (zum Beispiel Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen im Rahmen der WTO, GPA) den Vorzug bei öffentlichen Vergaben geben.
- Die Rolle öffentlicher Auftraggeber: Öffentliche Stellen sind ausdrücklich als mögliche Marktteilnehmer anerkannt. Sie können also weiterhin am Markt Leistungen anbieten und an Vergabeverfahren teilnehmen.