Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Steuern im Handwerk

Steuern prägen Handwerksbetriebe von Gründung bis Nachfolge. Rechtsform, Steuerarten und Pflichten schaffen hohe Komplexität. Nötig sind Beratung, praxistaugliche Regeln und weniger Bürokratie, damit Betriebe investieren und wettbewerbsfähig bleiben.

Steuern gehören zu den zentralen Rahmenbedingungen jeder unternehmerischen Tätigkeit. Ob Existenzgründung, laufender Betrieb oder Betriebsübergabe: Steuerliche Fragen begleiten Handwerkerinnen und Handwerker in allen Phasen ihres Unternehmertums. Die Komplexität des deutschen Steuerrechts stellt gerade kleine und mittlere Betriebe vor erhebliche Herausforderungen. Wer seine steuerlichen Rahmenbedingungen kennt, sichert die Zukunftsfähigkeit seines Betriebs.

Wahl der Rechtsform und steuerliche Folgen

Bereits bei der Gründung stellt die Wahl der Rechtsform einen wichtigen Baustein für die spätere steuerliche Behandlung dar. Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft: jede Rechtsform bringt unterschiedliche steuerliche Konsequenzen  mit sich. 

Schon gewusst?

76 % aller Handwerksbetriebe sind Personenunternehmen, d.h. Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Typisch für das Handwerk sind inhabergeführte Familienunternehmen, die nicht in Quartalen, sondern in Generationen denken. Und das macht sich auch in der Rechtsformwahl bemerkbar. Die Entscheidung für ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft ist eine bewusste Entscheidung für persönliche Haftung, unternehmerisches Risiko und ein hohes Maß an Verantwortung – ohne doppelten Boden. Diese Haltung prägt unsere Wirtschaftsordnung – und sie verpflichtet auch die Politik zu einem Handeln, das Verlässlichkeit schafft und Leistung ermöglicht, statt sie zu erschweren. 

Ausschlaggebend ist dabei der Unterschied zwischen zwei Grundprinzipien:

Transparenzprinzip

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der Gewinn den Inhaberinnen und Inhabern bzw. den Mitunternehmerinnen und Mitunternehmer unmittelbar zugerechnet und bei ihnen der Einkommensteuer unterworfen; unabhängig davon, ob der Gewinn im Betrieb verbleibt oder entnommen wird. Der Betrieb selbst ist steuerlich “durchsichtig”.

Trennungsprinzip

Bei Kapitalgesellschaften gelten Gesellschaft und Gesellschafter als getrennte Steuersubjekte. Die Gesellschaft versteuert ihren Gewinn selbst mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Erst wenn Gewinne ausgeschüttet werden, kommt beim Gesellschafter eine weitere Besteuerung hinzu.


Aus diesen Prinzipien ergeben sich spürbare Unterschiede, etwa bei der Höhe der Steuerbelastung, bei der Behandlung von im Betrieb belassenen Gewinnen, bei der Verrechnung von Verlusten oder bei Vergütungen an mitarbeitende Inhaberinnen und Inhaber. 

Bei Personengesellschaften kommen zudem Besonderheiten wie Sonderbetriebsvermögen und Sondervergütungen hinzu. So können Wirtschaftsgüter, die einzelnen Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern gehören, aber der Gesellschaft dienen, steuerlich dem betrieblichen Bereich zugerechnet werden. Auch Zahlungen der Gesellschaft an Gesellschafterinnen und Gesellschafter, etwa für Tätigkeiten, Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern, werden steuerlich gesondert behandelt. 

Bei Kapitalgesellschaften sind dagegen insbesondere die steuerliche Behandlung von Geschäftsführervergütungen, Gewinnausschüttungen und verdeckten Gewinnausschüttungen zu beachten. Auch Fragen der Finanzierung, der Altersvorsorge oder der späteren Übertragung des Betriebs können je nach Rechtsform unterschiedlich zu beurteilen sein.

Was im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der Größe des Betriebs, den Zukunftsplänen und der persönlichen Situation der Unternehmerinnen und Unternehmer ab. Eine frühzeitige Beratung lohnt sich deshalb schon vor der Gründung.

Herausforderungen bei der Besteuerung im Handwerk

Handwerksbetriebe unterliegen je nach Rechtsform einer Vielzahl unterschiedlicher Steuerarten: von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer über die Gewerbesteuer bis hin zur Umsatzsteuer und der Lohnsteuer. Hinzu kommen je nach Betrieb  Grundsteuer, Grunderwerbsteuer sowie die Energie- und Stromsteuer, insbesondere für Betriebe des produzierenden Gewerbes.  Bei der Betriebsnachfolge können zudem Erbschaft- und Schenkungsteuer eine wichtige Rolle spielen. 

Neben der Steuerlast entstehen erhebliche Anforderungen durch Aufzeichnungs-, Erklärungs- und Nachweispflichten. Die Abgabenordnung bildet hierfür den zentralen Rahmen, etwa für Buchführung, Aufbewahrungsfristen, Steuererklärungen und Mitwirkungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung. Besondere praktische Bedeutung haben außerdem die Kassenführung, digitale Betriebsprüfungen und Nachschauen sowie die elektronische Rechnung. Zusätzliche Anforderungen ergeben sich durch häufige Rechtsänderungen und digitale Schnittstellen.

Für Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die in erster Linie ihr Handwerk ausüben, bedeutet dies einen erheblichen administrativen Aufwand, der neben dem eigentlichen Tagesgeschäft bewältigt werden muss. 

Unterstützung bei Steuerfragen ist unverzichtbar

Betriebe benötigen bei steuerlichen Fragen in aller Regel eine kompetente und praxisnahe Beratung. Hier leisten neben den Steuerberaterinnen und Steuerberatern, die die individuelle steuerliche Beratung übernehmen, auch die Fachverbände und Handwerkskammern einen wesentlichen Beitrag. Das Beratungswesen der deutschen Handwerksorganisation informiert, informiert und sensibilisiert die Betriebe von der Gründung über den laufenden Betrieb bis zur Nachfolge.

Besondere Bedeutung kommt dabei der branchennahen Perspektive der Steuerberaterinnen und -berater aus dem Netzwerk Steuerberatung im Handwerk zu. Sie kennen die spezifischen Rahmenbedingungen des Handwerks und können die betriebswirtschaftliche mit der steuerlichen Sichtweise verbinden. So werden steuerliche Fragestellungen nicht isoliert, sondern im Gesamtkontext der Betriebsführung betrachtet.

Wettbewerbsfähigkeit nur mit leistungsfähigem und handhabbarem Steuersystem

Das Handwerk braucht dynamische und entschlossene Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Kraft in ihre Betriebe, ihre Beschäftigten und in gute Ideen investieren können. Dafür sind verlässliche und verständliche steuerliche Rahmenbedingungen von großer Bedeutung.

Ein leistungsfähiges und zugleich handhabbares Steuersystem ist eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Handwerksbetriebe. Steuerliche Pflichten dürfen nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung werden, die unternehmerisches Engagement hemmt oder die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands beeinträchtigt.

Wichtig ist, dass Bund und Länder die besondere Situation der Handwerksbetriebe berücksichtigen und steuerliche sowie bürokratische Anforderungen auf ein sinnvolles Maß begrenzen. Regelungen sollten so ausgestaltet sein, dass sie rechtssicher angewendet werden können und den betrieblichen Alltag nicht unnötig erschweren.

Mit einer kompetenten Beratung durch Steuerberaterinnen und Steuerberater, Handwerkskammern und Fachverbände lassen sich die steuerlichen Herausforderungen im Betriebsalltag besser bewältigen.

Ein faires, verständliches und praxisnahes Steuersystem ist damit nicht nur im Interesse der Betriebe, sondern auch der gesamten Volkswirtschaft.