Europäische Kommission veröffentlicht DPP-Register
Am 17. Juli wurde die für das Funktionieren des DPP-Registers (Digitaler Produktpass) erforderliche Durchführungsverordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Sie regelt Details zum Aufbau, Zugang zu Datenmodellen, technischer Unterstützung etc. Die Verordnung sieht beispielsweise vor, dass Betriebe eine qualifizierte elektronische Signatur benötigen, um einen DPP registrieren zu können. Ferner ist vorgesehen, dass auch nachgelagerte Wirtschaftsakteure wie Reparaturbetriebe unter Umständen Zugriff auf das Register haben.
Darüber hinaus wurden 4 von insgesamt 6 angekündigten CEN/CENELEC-Normen veröffentlicht. Sie betreffen technische Spezifikationen für Datenträger, APIs, Interoperabilität und Sicherheit. Die verbleibenden Normen zur Zugriffsrechteverwaltung und zur Datenauthentizität folgen bis Ende des Jahres.
Bereits ab dem 18. Februar 2027 wird der DPP für bestimmte Batterien zur Pflicht.