EU-Kommission veröffentlicht Energieprodukte-Omnibus
Am 24. Juni hat die EU-Kommission den sogenannten Energieprodukteomnibus veröffentlicht.
Dieser Omnibus soll die Regeln der Kennzeichnungspflicht bei Energieprodukten und Reifen vereinfachen. Hier die für das Handwerk wichtigsten Änderungen an den zugrundeliegenden Rechtsakten:
- Flexibilität bezüglich des Formats der Energiekennzeichnung (Artikel 3): Die Kommission schlägt vor, die bestehende Pflicht, jedem Produkt ein ausgedrucktes Energiekennzeichen beizufügen aufzuheben, entschied sich aber auch gegen eine “digital only”-Lösung, um KMU zu entlasten.
- Bessere Bestimmung der Rechte und Pflichten entlang der Lieferkette (Artikel 5): Der Vorschlag stellt klar, dass sowohl Verkäufer als auch Installateure, die energiegekennzeichnete Produkte zum Verkauf anbieten, die entsprechenden Energieeffizienzkennzeichnungen und das Produktinformationsblatt angeben müssen.
- Einmaligkeitsprinzip (Artikel 12): Die Verordnung sieht vor, dass die Informationen der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) und die Informationen auf Einzelpostenebene im Register des digitalen Produktpass (DPP) verknüpft werden, um eine doppelte Registrierungspflicht zu vermeiden.
Im Folgenden werden die Ko-Gesetzgeber im Europäischen Parlament und im Rat zu dem Vorschlag Stellung beziehen.