Zentralverband des
Deutschen Handwerks
13.08.2026

Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung

Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfall (PPWR) ist am 12. August 2026 in Kraft getreten.

In Vorbereitung auf die Verabschiedung eines Durchführungsaktes zur Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung und Benennung der zuständigen Bevollmächtigten hat die Kommission zudem eine bis zum 10. September 2026 offene Konsultation gestartet. Ziel ist es, betroffenen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihre Positionen hinsichtlich der Regeln darzulegen.

Für das Handwerk ergeben sich daraus erhebliche neue Pflichten, insbesondere bei der Registrierung, der Meldung von Verpackungsmengen sowie der Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung. Diese Registrierungsvorgaben sind für kleine und mittlere Handwerksbetriebe mitunter unverhältnismäßig komplex und administrativ belastend mit wenig nennenswerten Vorteilen für die Ziele der Kreislaufwirtschaft, die die Verordnung verfolgt. 

Laut Verordnung werden Verpackungshersteller verpflichtet, in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem sie Verpackungen in Umlauf bringen, einen Bevollmächtigten zu ernennen und darüber Bericht zu erstatten, wie sie ihre erweiterte Herstellerverantwortung erfüllen. Zur Umsetzung dieser Regeln fehlt zurzeit noch das in der Verordnung angekündigte zentrale Verpackungsregister. Die Europäische Kommission sollte bis zum 12. Februar 2026 einen Durchführungsakt verabschieden, der die Rahmenbedingungen für dieses Register regulieren sollte. Nach Verabschiedung dieses Aktes hätten Mitgliedstaaten 18 Monate um ihr nationales Register entsprechend aufzubauen. Die Frist des 12. Februar wurde nicht eingehalten.

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