28. Regime/EU Inc.: EP-Berichterstatter legt Berichtsentwurf vor
Der Berichtsentwurf geht zwar bei einigen Themen in die richtige Richtung. Die grundsätzliche Kritik des ZDH wird jedoch insgesamt nicht ausreichend aufgenommen.
Arbeitnehmermitbestimmung und Forum Shopping
Handwerksrelevant ist insbesondere die Änderung zu Artikel 12. Der Kommissionsentwurf knüpfte die Arbeitnehmermitbestimmung an den Registrierungsstaat an. Dadurch hätte eine EU Inc. mit tatsächlichem Tätigkeitsschwerpunkt in Deutschland durch Registrierung in einem Mitgliedstaat ohne oder mit geringerer Mitbestimmung nationale Schutzstandards umgehen können. Der Berichtsentwurf sieht demgegenüber vor, dass die Mitbestimmungsregeln grundsätzlich an den Beschäftigungsort der Arbeitnehmer anknüpfen. Beschäftigt die EU Inc. Arbeitnehmer in mehreren Mitgliedstaaten, soll das jeweils höchste Schutzniveau gelten.
Insolvenzverfahren
Gleichwohl bleibt die Grundrichtung eines Sonderinsolvenzregimes für Start-ups erhalten. Der ZDH hatte die insolvenzrechtlichen Sonderregeln insgesamt abgelehnt, weil sie Gläubigerrechte schwächen und gerade kleinere Vertragspartner belasten können.
Laut aktuellem Zeitplan wird der Berichtsentwurf Mitte Juli im JURI offiziell vorgestellt.