Europäische Kommission legt Energiepaket vor
Es besteht u.a. aus einem Aktionsplan zur Elektrifizierung, einem Vorschlag einer Verordnung für zukunftsfähige Stromrechnungen mit unter anderem dem Ziel Netzentgelte und Stromsteuern zu senken sowie einem Vorschlag zur Reform des EU-Emissionshandels ETS.
Der Elektrifizierungsaktionsplan, zielt darauf ab, den Anteil von Strom am gesamten EU-Energie-verbrauch von derzeit stagnierenden 23 % deutlich zu steigern, während die Verordnung für zukunftssichere Stromrechnungen die Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung ändert, um Netzentgelte zukunftsfest zu machen und Elektrifizierung zu fördern. Kernstück ist ein indikatives Ziel, den Stromanteil am Endenergieverbrauch bis 2040 auf 46 % zu steigern (32 % bis 2030), wobei eine finale Folgenabschätzung für Q4 2026 geplant ist. Um Strom attraktiver zu machen, sollen die Strom-Gas-Preisverhältnisse bis 2030 sinken (max. 2,0 für die Industrie, max. 2,5 für Haushalte). Konkret sind z.B. geplant: eine Beschleunigung des Wärmepumpenhochlaufs auf rund 4 Mio. Installationen jährlich bis 2030 samt möglicher Vorgaben und Mehrwertsteuersenkungen, strengere Beschaffungsvorgaben für E-Fahrzeuge und Ausbau der Ladeinfrastruktur, Förderung der Elektrifizierung industrieller Wärme (rund 60 % gelten als elektrifizierbar) sowie ein starker Ausbau der Speicherkapazität (200 GW bis 2030, 500 GW bis 2040). Ergänzend sind der schrittweise Abbau fossiler Subventionen (2024: 97 Mrd. EUR) und über 75 Mrd. EUR EIB-Finanzierung für Elektrifizierungsprojekte in den nächsten drei Jahren vorgesehen.
Als weiteres Element wurde der Vorschlag zur Reform des EU-Emissionshandels (ETS) vorgelegt. Ziel ist, die drei Prioritäten Klimaschutz, strategische Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu kombinieren. Konkret will die Kommission die jährliche Emissionsobergrenze (Cap) langsamer senken als bisher: 3,7 % pro Jahr ab 2031, dann 1,7 % ab 2036. Ab 2036 sollen bis zu 2 % internationale CO₂-Zertifikate zugelassen werden. Die Cap ist so gestaltet, dass sie zu dem Klimaziel von minus 90% Treib-hausgasemissionen bis 2040 beitragen soll. Zudem werden die Regeln umgebaut, d.h. fortan sollen 80% der Zertifikate nur noch zugeteilt werden, wenn ein Unternehmen einen Dekarbonisierungsplan vorliegen hat. Die übrigen 20% werden nach Umsetzung der Investitionen zugeteilt.