Zentralverband des
Deutschen Handwerks
03.07.2026

Betriebe auch in Praxis deutlich von Berichtspflichten entlasten

Am 3. Juli hat die Europäische Kommission die delegierten Rechtsakte zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
Holger Schwannecke

"Das erste Omnibus-Vereinfachungspaket hat Handwerksbetriebe und andere kleine und mittlere Unternehmen spürbar entlastet. Die Berichtspflichten wurden deutlich reduziert. Diesen Weg setzt die Europäische Kommission mit den nun vorgelegten delegierten Rechtsakten stringent fort. Der freiwillige Berichtsstandard ist deshalb positiv zu bewerten. Er gibt Handwerksbetrieben ein Instrument an die Hand, mit dem sie Anfragen zu ihrer Nachhaltigkeit auf das absolut notwendige Mindestmaß begrenzen können. Unterschiedliche Berichte für verschiedene Geschäftspartner sollen damit der Vergangenheit angehören.

Jetzt muss sichergestellt werden, dass der freiwillige Berichtsstandard im gesamten Geschäftsleben anerkannt wird. Handwerksbetriebe müssen sich darauf verlassen können, dass die Politik dafür die notwendigen Voraussetzungen schafft. Dazu muss beispielsweise die EU-Gesetzgebung für Banken angepasst werden. Banken brauchen Rechtssicherheit, dass ein freiwillig erstellter Nachhaltigkeitsbericht eines KMU alle Anforderungen erfüllt. Zugleich dürfen Handwerksbetriebe von ihren Geschäftspartnern nicht mit zusätzlichen Anforderungen belastet werden, die über den freiwilligen Berichtsstandard hinausgehen."
 

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