EU-Kommission konsultiert zur Verpackungsverordnung
Die Konsultation kann noch bis zum 10. September beantwortet werden. Ziel ist es, betroffenen Handwerksbetrieben die Möglichkeit zu geben, ihre Positionen hinsichtlich der Regeln darzulegen.
Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfall (PPWR) trat am 12. August in Kraft. Für das Handwerk ergeben sich daraus erhebliche Pflichten, insbesondere bei der Registrierung, der Meldung von Verpackungsmengen und der Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Diese Registrierungsvorgaben sind für kleine und mittlere Handwerksbetriebe mitunter unverhältnismäßig komplex und belastend. Kaum nennenswert ist hingegen der Beitrag, den die Verordnung für die Ziele der Kreislaufwirtschaft leistet.
Laut Verordnung werden Verpackungshersteller verpflichtet, in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem sie Verpackungen in Umlauf bringen, einen Bevollmächtigten zu ernennen und darüber Bericht zu erstatten, wie sie ihre erweiterte Herstellerverantwortung erfüllen. Das kann in der jetzigen Form auch Bäcker betreffen, die mit ihren Brötchentüten unter die Verordnung fallen würden.
Damit die Regeln umgesetzt werden können, fehlt zurzeit noch das in der Verordnung angekündigte zentrale Verpackungsregister. Der derzeit zur Konsultation stehende Durchführungsakt wird die Rahmenbedingungen für dieses Register regulieren. Sobald er verabschiedet ist, haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um ihre nationalen Register aufzubauen. Die Betriebe brauchen nun dringend Rechtssicherheit für die EPR als Ganzes. Solange diese fehlt, darf der Durchführungsakt nicht verabschiedet werden.