Entwaldungsverordnung: EU-Kommission beschließt Vereinfachungen
Damit fallen folgende Erzeugnisse aus dem Anwendungsbereich der Verordnung: Runderneuerte Reifen, Erzeugnisse aus vulkanisiertem Kautschuk, Rinderhäute, Felle und Leder. Das wird vor allem das Kfz-Gewerbe, den Reifenhandel und Schuhmacher entlasten. Auch Brot, Gebäck, Kuchen, Kekse und andere Backwaren fallen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung, unabhängig davon, ob sie Kakao enthalten.
Der delegierte Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU für eine zwei-monatige Prüfung vorgelegt. Parlament und Rat können eine zweimonatige Verlängerung beantragen. Einen Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die delegierte Verordnung in Kraft, also entweder am 13. September oder 13. November.
Die Kommission hat außerdem einen Durchführungsrechtsakt angenommen, der technische Vorschriften für das EUDR-Informationssystem festlegt. Es umfasst unter anderem vereinfachte Meldungen für Kleinst- und Kleinunternehmen im Primärsektor sowie aktualisierte technische Spezifikationen für automatisierte Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs).