Zentralverband des
Deutschen Handwerks
10.09.2026

EU-Verpackungsverordnung: So nicht!

Am 10. September endet die Konsultationsfrist zum Durchführungsrechtsakt zur erweiterten Herstellerverantwortung der seit 12.08.2026 geltenden EU-Verpackungsverordnung. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:
Holger Schwannecke

"Das Ziel der Verordnung, Verpackungsmüll zu reduzieren, ist richtig. Problematisch ist jedoch, dass die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) nicht sauber zwischen Erzeugern und Herstellern unterscheidet. In ihrer jetzigen Form behandelt die Verpackungsverordnung etwa Bäckereien wie Hersteller, wenn es eigentlich um die Herausgabe von Brötchentüten, Kuchenverpackungen und Kaffeebechern zum Mitnehmen geht. Bäckereien stellen diese Verpackungen nicht her, sondern nutzen sie für den Verkauf ihrer Produkte.

Die Kommission ist aufgefordert, die Regelungen zur Verpackungsverordnung praxistauglich und verhältnismäßig auszugestalten. Wir brauchen wirksame Bagatellschwellen, unterhalb derer Betriebe von den Pflichten zur EPR ausgenommen sind. Zudem sollten Betriebe ihre EU-Lieferungen an nationale Systeme melden können. Diese könnten die Daten automatisch in ein EU-weit einheitliches Meldeportal überführen. Die Benennung eines Bevollmächtigten muss freiwillig bleiben.

Auch die mit der EPR verbundenen Melde- und Registrierungspflichten sind hochproblematisch. Handwerksbetriebe, gerade in Grenznähe, könnten vom Binnenmarkt ausgeschlossen werden. Für die vornehmlich betroffenen Kleinst- und Kleinbetriebe stehen die Kosten und der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag. Bevor keine Rechtssicherheit über die EPR besteht, darf der vorliegende Durchführungsrechtsakt zur Verpackungsverordnung nicht verabschiedet werden. Alles andere wäre unverantwortlich."  

 

Schlagworte