Zentralverband des
Deutschen Handwerks
08.07.2026

EU-Parlament nimmt Trilogeinigung zur Verordnung 883 formal an

Am 7. Juli hat das EU-Parlament mit 511 Stimmen die Trilogeinigung zur Revision der Verordnung über die Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme angenommen.

Diese sieht u. a. die Schaffung eines einheitlichen elektronischen Formates für die A1 Bescheinigung vor. Die A1-Pflicht ab dem ersten Tag wird für den Bausektor weiterhin gelten. 

Die zentralen Inhalte der Einigung: 

  • Dienstreisen und kurzzeitige Aktivitäten von bis zu drei Tagen müssen im Vorfeld nicht mehr angekündigt werden (Ausnahme: Bausektor). 
  • Für Arbeitseinsätze, die grundsätzlich angekündigt werden müssen, besteht in Notfällen die Möglichkeit, die Meldung spätestens drei Tage nach Beginn einzureichen bzw. die Eingangsbestätigung als Nachweis zu verwenden. 
  • Angestrebt wird zudem, ein einheitliches elektronisches Format für die A1-Bescheinigung einzuführen. Dies ist angesichts des anstehenden Pakets für faire Arbeitsmobilität zentral. Von der Einigung werden voraussichtlich 14 Millionen Beschäftigte in der Europäischen Union profitieren, die grenzüberschreitend arbeiten.

Die überarbeitete Verordnung wird 24 Monate nach Inkrafttreten, also mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, gelten.

 

 

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