Arbeitnehmerentsendung: Trilogeingung zur eDeclaration erzielt
Die eDeclaration, die auch Bestandteil des Binnenmarktfahrplans "Ein Europa, ein Markt" ist, soll Arbeitnehmerentsendungen im EU-Binnenmarkt deutlich bürokratiearmer gestalten. Entsendungen in den EU-Binnenmarkt aus Drittstaaten werden ebenfalls einbezogen. Vorgesehen dafür ist eine digitale Schnittstelle, über welche die Entsendungen gemeldet werden. Mit der eDeclaration wird ein Standardsatz an Daten festgelegt, die für die Entsendung zu übermitteln sind.
Teilnahme und Nutzung sind freiwillig, nationale Systeme und Prozesse werden damit ersetzt. Mitgliedstaaten, die daran teilnehmen, dürfen nicht mehr Informationen zur Entsendung verlangen als im Standardformular angegeben. Es ist hingegen möglich, weniger Informationen anzufordern. Die EU-Kommission wird fünf Jahre nach Inkrafttreten überprüfen, ob der Datensatz weiterhin den Anforderungen genügt oder ob Anpassungen erforderlich sind.