Zentralverband des
Deutschen Handwerks
07.05.2026

Entwaldungsverordnung: Kommission stellt Überprüfungsergebnis vor

Die EU-Kommission hat am 4. Mai ihr Ergebnis zur Überprüfung der Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgelegt.

Dabei handelt es sich um ein Implementierungspaket mit vier Bausteinen, ein erneutes förmliches Änderungsgesetz ist allerdings nicht enthalten. Vielmehr bewegt sich das Paket im Rahmen von Orientierungshilfen und untergesetzlichen Korrekturen. 

Mit dem Abschluss der Überarbeitung der Entwaldungsverordnung im vergangenen Dezember sollen nachgelagerte Marktteilnehmer grundsätzlich von Pflichten befreit werden. Die EU-Gesetzgeber, Europaparlament und Rat, hatten die EU-Kommission darüber hinaus dazu verpflichtet, die Entwaldungsverordnung im Hinblick auf weitere mögliche Vereinfachungen zu überprüfen. 

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