EU-Kommission korrigiert Entwaldungsverordnung unzureichend
Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission
Foto: Europäische Union 2018, EU-Kommission Audiovisueller Dienst
"Die Korrektur der Entwaldungsverordnung ist unzureichend und bleibt weit hinter dem zurück, was erforderlich gewesen wäre. Entgegen wiederholter Forderungen des Handwerks hat die EU-Kommission kein weiteres Änderungsgesetz vorgelegt. Der Ansatz, gesetzliche Widersprüche über Orientierungshilfen und untergesetzliche Anpassungen zu beheben, verfehlt das Ziel und lässt zentrale Probleme unangetastet.
Zwar war die Novellierung im vergangenen Jahr auf Betreiben der Bundesregierung ein wichtiger Schritt, doch sie hätte durch eine weitere Änderungsinitiative zwingend fortgeführt werden müssen. Dass dies ausbleibt, wiegt schwer.
Im Ergebnis bleiben Regelungen bestehen, die für nachgelagerte Marktteilnehmer zu erheblichen Belastungen führen und faktisch eine umfassende Nachverfolgung nichtkonformer Erzeugnisse entlang der gesamten Wertschöpfungskette erzwingen. Damit wird genau das Gegenteil dessen erreicht, was beabsichtigt war: Statt klarer und handhabbarer Vorgaben entstehen neue Unsicherheiten, zusätzliche Bürokratie und erhebliche Haftungsrisiken. Betriebe werden in eine Rolle gedrängt, die sie weder leisten können noch leisten sollen, mit spürbaren Folgen für Abläufe, Kosten und Wettbewerbsfähigkeit.
Diese strukturellen Mängel lassen sich durch unverbindliche Orientierungshilfen nicht beheben. Erforderlich wäre ein formelles Änderungsgesetz mit klaren gesetzlichen Korrekturen gewesen.
Auch die Anforderung, eine vollständig rechtskonforme Erzeugung in Drittländern sicherzustellen, bleibt in der Praxis kaum umsetzbar und geht an den realen Gegebenheiten vorbei.
Die Kommission hatte die Möglichkeit, an dieser Stelle wirksam Bürokratie abzubauen, ohne die Zielerreichung zu gefährden. Diese Gelegenheit wurde nicht genutzt und die bestehenden Probleme werden weiter verschärft."