Zentralverband des
Deutschen Handwerks
22.06.2026

EBA veröffentlicht Entwürfe zur ESG-Offenlegung

Am 22. Juni hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihre finalen Entwürfe für technische Implementierungsstandards zur Überarbeitung der ESG-Offenlegungspflichten veröffentlicht.

Die EBA hat in die Überarbeitung auch neue Entwicklungen aufgrund des ersten Omnibus-Vereinfachungspakets der EU zur nachhaltigen Finanzierung einbezogen. Laut EBA übertreffen die nun erforderlichen Daten nicht die des freiwilligen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME/VS). Zudem sind Schätzwerte oder Proxy-Werte erlaubt. Auch offenzulegende Daten aus der Taxonomie werden zukünftig nicht mehr benötigt, um doppeltes Berichten zu verhindern. Insgesamt sind die Datenanforderungen abhängig von der Größe der Finanzinstitute gesenkt worden. 

Bewertung aus Handwerkssicht

Es ist positiv, dass die EBA die ZDH-Forderung aufgreift, eigene ESG-Anforderungen an die mit dem ersten Omnibus-Paket beschlossene Einigung anzupassen. Auch wenn aktuell weitergehende Anfragen von Banken möglich sind und sich aus anderer Regulierung ergeben könnten, ist dies ein erster Schritt zur Anerkennung des freiwilligen Standards als Value Chain-Cap über die CSRD hinaus.

Zu den finalen Entwürfen für die Implementierungsstandards

 

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