Zentralverband des
Deutschen Handwerks
29.05.2026

EuGH-Urteil zu Baudienstleistungen in Belgien

Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Fall C-824/24) sollen Baudienstleistungen in Belgien für Anbieter aus dem EU-Ausland zukünftig leichter zugänglich sein.

Hintergrund war das sogenannte “Breyne-Gesetz”. Das Gesetz sah vor, dass Baufirmen aus dem EU-Ausland finanzielle Sicherheiten in Höhe von 100 Prozent der Baukosten hinterlegen mussten, um in Belgien tätig zu werden. Für belgische Unternehmen betrug der Anteil hingegen nur 5 Prozent. Während Belgien argumentierte, dass hierdurch ein hohes Level an Verbraucherschutz gewährleistet werde, sah der EuGH dieses durch andere Maßnahmen gesichert. Daher sei diese Vorgabe an ausländische Baufirmen nicht gerechtfertigt.

Die EU-Kommission wird nun sicherstellen, dass Belgien dem Urteil folgt. 

 

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