EU-Beihilferecht: Kommission konsultiert zu Iran-Krisenrahmen
Handwerksrelevant könnte die vorgeschlagene Anpassung von Abschnitt 4.5 des Beihilferahmens für den Clean Industrial Deal (CISAF) sein, wonach vorübergehend höhere Beihilfeintensitäten zur Bewältigung von Strompreisspitzen ermöglicht werden, über dem derzeitigen Höchstwert von 50 Prozent. Auf Grundlage des CISAFs hat die EU-Kommission mittlerweile eine Beihilferegelung genehmigt, mit der Unternehmen in energieintensiven Industriezweigen in den kommenden drei Jahren ein Teil ihrer Stromkosten erstattet wird.
Die übrigen Maßnahmen sind nicht handwerksrelevant, da sie auf die besonders betroffenen Sektoren Landwirtschaft, Fischerei sowie Straßen- und Seeverkehr abzielen.
Die Kommission stellt den Mitgliedstaaten zudem die Frage, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den Auswirkungen der Krise zu begegnen.
Die EU-Kommission prüft nun die Rückmeldungen und wird den Krisenrahmen bis Ende April verabschieden.