Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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09.11.2023

EP-Plenum stimmt für EU-Datengesetz (Data Act)

Am 9. November hat das Plenum des Europäischen Parlaments für das EU-Datengesetz (Data Act) gestimmt. Informell hatten sich Parlament und Rat bereits Ende Juni geeinigt.

Das Gesetz regelt erstmals die Bedingungen für einen EU-weiten fairen und geregelten Datenzugang. Künftig können Nutzer selber entscheiden, ob sie ihre Daten zum Beispiel mit dem Hersteller eines Produktes oder mit dem reparierenden und wartenden Handwerksbetrieb teilen. Das sorgt für mehr Wettbewerb bei datenbasierten Geschäftsmodellen auf nachgelagerten Märkten.   

Der Dat Act zielt darauf ab: 

  • horizontale Regeln für den Datenzugriff und Datenaustauch zwischen Unternehmen bei der gemeinsamen Nutzung vernetzter Produkte („Internet der Dinge“) zu schaffen (B2B). 
  • einen Rahmen für den staatlichen Zugriff auf die Daten privater Unternehmen in Notsituationen (B2G) festzulegen. 
  • verbindliche Regeln für Cloud-Anbieter festzulegen, die es Kunden ermöglichen sollen, effektiv zwischen verschiedenen Anbietern von Cloud-Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln.   
  • Mindestanforderungen festzulegen, um die Interoperabilität von Datenräumen und Smart Contracts zu ermöglichen. 

Deutschland muss den Data Act, der als Verordnung unmittelbar gilt, noch in nationales Recht übernehmen. Es können auch strengere Regeln festgelegt werden, der Data Act legt nur die Mindeststandards fest. Die meisten Bestimmungen treten im dritten bis vierten Quartal 2025 in Kraft. 

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