Zugang zu Finanzdaten: EP-Wirtschaftsausschuss stimmt für FIDA
Der Vorschlag ist Teil der Strategie für ein offenes Finanzwesen und soll den Zugang zu Kundendaten regulieren. Betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die Finanzdienstleistungen erbringen.
Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) sind allerdings entgegen dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission nicht vom Anwendungsbereich erfasst. Da sie keine für die Allgemeinheit zugänglichen Einrichtungen sind, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis voraussetzen, sind deutsche EbAVs aus dem Anwendungsbereich ausgenommen. In den meisten Fällen zahlen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Staat über eine Förderung gemeinsam in die bAV ein.
Wegen der Europawahl am 9. Juni kann das Plenum des EP den Text erst in der kommenden Legislaturperiode annehmen. Auch der Rat hat noch keine allgemeine Ausrichtung verabschiedet.
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