Zentralverband des
Deutschen Handwerks
11.06.2026

Trilogeinigung zu Omnibus IV (u.a. Small Mid-Caps) erzielt

Am 9. Juni haben sich das EU-Parlament und der Rat auf eine Position zum Omnibus IV-Paket geeinigt.

Vereinfachungen für Small Mid-Caps und KMU

Dieses Paket betrifft vor allem die Definition der neuen Unternehmenskategorie “Small Mid-Caps” (SMCs) und Vereinfachungen für diese Unternehmenskategorie, die bislang ausschließlich KMU vorbehalten waren. 

Die SMC-Kategorie wird zukünftig folgende Unternehmen umfassen: 

  • Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten sowie 
  • entweder einem Jahresumsatz von bis zu 200 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von bis zu 172 Millionen Euro 

Handwerksrelevante Vereinfachungen betreffen vor allem den Datenschutz (DSGVO): Entsprechend der Trilogeinigung werden die derzeitigen Vereinfachungen und Ausnahmen auf SMCs ausgeweitet. Für beide Unternehmenskategorien besteht keine Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses, wenn mit der Datenverarbeitung kein hohes Risiko für die Rechte der betroffenen Person verbunden ist. Das dürfte für die allermeisten Handwerksbetriebe der Fall sein. 

Digitalisierung und gemeinsame Spezifikationen 

EU-Parlament und Rat haben sich außerdem darauf geeinigt, die EU-Kommission zu ermächtigen, als rechtlich anerkannte Rückfallposition in Ausnahmefällen gemeinsame Spezifikationen (Common Specifications) zu erlassen, wenn es keine harmonisierte europäische Norm (hEN) gibt. Dieses Recht gilt jedoch nur vorübergehend für maximal 48 Monate von dem Zeitpunkt an, zu dem das Gesetz in Kraft tritt.

Nächste Schritte 

Die vorläufige Einigung muss sowohl vom Parlament als auch vom Rat förmlich angenommen werden, bevor sie in Kraft treten kann.

 

 

 

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