Zentralverband des
Deutschen Handwerks
10.06.2026

CO2-arme Unternehmensflotten: Rat beschließt Fortschrittsbericht

Am 8. Juni hat der Verkehrsministerrat in Brüssel die Verhandlungen zur Dekarbonisierung der Unternehmensflotten mit einem vorläufigen Fortschrittsbericht abgeschlossen.

Die Bundesregierung wies als einzige den Vorschlag der Kommission zurück. Italien und viele andere Mitgliedstaaten wie Ungarn, Tschechien, Polen, Slowakei, Schweden und Griechenland zählen ebenfalls zu den Kritikern. Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande traten hingegen als Befürworter des Kommissionsvorschlags auf. 

Handwerksrelevanz und Einschätzung

Die Dekarbonisierung der Unternehmensflotten ist ein Teil des Automobilpakets, das die Kommission im Dezember 2025 vorgelegt hat. Die Kommission will Unternehmen gesetzlich verpflichten, beim Kauf von Firmenwagen künftig feste Quoten an Elektro- und Niedrigemissionsfahrzeugen zu erfüllen. 

Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und über 50 Millionen Euro Umsatz. Obwohl KMU formal von diesen Zielvorgaben ausgenommen sind, dürften sie mit erheblichen indirekten Auswirkungen konfrontiert sein, insbesondere wenn sie auf Leasing-, Miet- und Finanzierungsvereinbarungen mit großen Unternehmen angewiesen sind. 

Zum Fortschrittsbericht

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