Zentralverband des
Deutschen Handwerks
21.10.2026

Parlament beschließt Position zur Bevollmächtigtenpflicht

Am 20. Oktober hat das Europäische Parlament seine Position zu Anpassungen der Verpackungsverordnung beschlossen.

Das Europäische Parlament hat seine Verhandlungsposition zur Aufschiebung der Pflicht zur Benennung von Bevollmächtigten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung nach der Verpackungsverordnung (PPWR) beschlossen. Damit ist der Weg für die anstehenden Trilogverhandlungen geebnet.

Anders als die Europäische Kommission beschränkt das Parlament die Ausnahmeregelung auf Kleinst- und Kleinunternehmen. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro sollen bis zum 1. Januar 2035 oder bis zum Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes – je nachdem, was zuerst eintritt – keine Bevollmächtigten benennen müssen. Die Position des Europäischen Parlaments wurde zuvor am 5. Oktober vom zuständigen Umweltausschuss beschlossen.

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