Brief aus Brüssel: Was das Handwerk jetzt von Europa braucht
Liebe Leserin, lieber Leser,
Im Mittelpunkt des zweiten Mandats von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen steht das Thema Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Und es ist eine politische Kommission, geführt durch eine starke Präsidentin. Das bedeutet für die Interessenvertretung in Brüssel, ganz genau hinzuhören, wenn Frau von der Leyen in ihrer jährlichen Rede zur Lage der Europäischen Union über Erfolge und kommende Prioritäten spricht. Unser Standpunkt ist klar: Was bisher geschehen ist, reicht nicht aus, um die Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen, es geht teilweise sogar in die falsche Richtung. Für die Rede zur Lage der Union am 16. September hatten wir klare Erwartungen: Eine Bestandsaufnahme der Erfolge, eine ehrliche Einschätzung, wo es noch hakt, und letztendlich die Ankündigung, dass nun nachjustiert und gehandelt wird. Das Ergebnis vorweggenommen: Unsere Erwartungen wurden enttäuscht.
Vor bald zwei Jahren war die Wirtschaftscommunity in der sogenannten “Brussels Bubble” von den ambitionierten Plänen und Vorschlägen zum Bürokratieabbau noch beeindruckt. Seither ist viel in Bewegung: Zwölf Omnibus-Verfahren zielen auf weniger Bürokratie in der EU. Europa diskutiert über eine europäische Präferenz ("Buy European"), einen stärker integrierten Binnenmarkt und eine möglichst weitreichende Vollharmonisierung, damit die heimische Industrie in einem größeren Markt besser wachsen kann. Schon damals haben wir darauf hingewiesen, dass die Belange des Mittelstands in diesen Plänen zu kurz kommen.
Heute möchte ich die Rede von Frau von der Leyen aus Sicht der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und der Handwerksbetriebe betrachten. Was hatten wir erwartet? Was wurde angekündigt? Was liegt nun eigentlich vor? Was ist bei den Betrieben angekommen?
Punkt 1: Weniger Regulierung, mehr Vertrauen in die Betriebe
Die Betriebe, die Behörden und wir Verbände kämpfen mit zahlreichen Pflichten und Auflagen, die als Umsetzung europäischer Politik weiter neuen Aufwand bei den Betrieben verursachen. Einiges konnte im Rahmen der Omnibus-Verfahren abgemildert werden, aber es bleibt dennoch zu viel übrig. Nach Lieferkettengesetz und Entwaldungsverordnung im vergangenen Jahr sind es nun Verpackungsverordnung und Entgelttransparenzrichtlinie, die uns umtreiben. Hat die EU also geliefert? Die Antwort ist: zum Teil. Frau von der Leyen hat deutlich gemacht, dass die EU weiterhin einzelne Rechtsakte vereinfachen will. Die entsprechenden Änderungen müssen jedoch erst mühsam das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die Korrektur einzelner Stellschrauben zwar notwendig ist, dies aber nicht ausreicht, um der tatsächlichen Lage der Betriebe gerecht zu werden. Der bessere Weg wäre, Berichts- und Nachweispflichten grundsätzlich auszusetzen und ein Belastungsmoratorium einzuführen. Genau dafür setzt sich inzwischen eine Gruppe von Mitgliedstaaten ein, zu der auch Deutschland gehört. In einem gemeinsamen Papier fordern sie ein Jahr der Konsolidierung und Umsetzung. Es ist kaum vermittelbar, dass die Wirtschaft unter den bestehenden Belastungen ächzt und gleichzeitig laufend neue Anforderungen hinzukommen.
Darüber hinaus muss die Beweislastumkehr im europäischen Recht verankert werden. Frau von der Leyen hatte im vergangenen Jahr einen “Frühjahrsputz” angekündigt. Diesen müsste die Kommission nun angehen, indem sie sämtliche Nachweis- und Dokumentationspflichten auf den Prüfstand stellt und nur diejenigen beibehält, für die es heute noch eine Rechtfertigung gibt. Voraussetzung dafür ist eine vollständige Liste aller Berichts-, Nachweis- und Dokumentationspflichten. Eine solche Übersicht fordert das Handwerk seit Jahren. Sie würde helfen, über die Prüfung einzelner Vorschriften hinaus eine Gesamtperspektive zu gewinnen.
Punkt 2: Mehrwert Europa sicherstellen und sichtbar machen
Die Betriebe, Deutschland und die EU stehen vor gewaltigen Herausforderungen, die sich vielfach nur gemeinsam bewältigen lassen. Das gilt für die Sicherheit in Europa und unsere Rolle als Handels- und Kooperationspartner in der Welt ebenso wie für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft, die Energiesicherheit und den Klimawandel.
In den vergangenen Jahren hat die EU für diese Bereiche ambitionierte Pläne, Strategien und Maßnahmen vorgelegt. Frau von der Leyen verwies in ihrer Rede auf die Erfolge, etwa auf die Pflege und den Ausbau unserer globalen Handelsbeziehungen trotz widriger Umstände. Auch bei der Bekämpfung des Klimawandels seien Fortschritte erzielt und zugleich Energieabhängigkeiten verringert worden. Waldbrände und die Preise für fossile Brennstoffe zeigen jedoch, dass die EU ihre Ziele noch nicht erreicht hat. Für Frau von der Leyen ist das ein Ansporn, den eingeschlagenen Kurs ambitioniert fortzusetzen.
Was fehlt aus Sicht des Handwerks? Nicht eine Infragestellung der Ziele, denn diese sind richtig. Problematisch ist vielmehr die Art der Umsetzung, um sie zu erreichen. Durch überzogene Anforderungen an die Wirtschaft haben wir Europäer unsere Industrie und unsere KMU im globalen Wettbewerb geschwächt. Nun versucht man, diese Wettbewerbsfähigkeit durch einzelne Korrekturen sowie eine teilweise dirigistische Industrie- und Förderpolitik wiederherzustellen. Was weiter fehlt, ist das grundlegende Verständnis dafür, dass wir uns in Brüssel auf gemeinsame Ziele verständigen sollten, statt kleinteilige Maßnahmen im Detail vorzugeben.
Auch in der aktuellen Wahlperiode legt die EU-Kommission laufend neue Gesetzgebungsvorschläge vor. Nicht alle werden dem Anspruch gerecht, dass sich die EU auf die großen gemeinsamen Herausforderungen konzentrieren sollte. Hinzu kommen Gesetze, die noch verhandelt werden oder bereits beschlossen sind und sich nun in der Umsetzung befinden, obwohl sie dabei wie aus der Zeit gefallen wirken.
Punkt 3: Gesetzgebung auf das Wesentliche konzentrieren und Vielfalt zulassen
Die EU will mit einheitlichen Regeln den europäischen Binnenmarkt stärken und Bürokratie für grenzüberschreitend tätige Unternehmen abbauen. Deshalb setzt die EU-Kommission zunehmend auf Verordnungen, die unmittelbar und in allen Mitgliedstaaten gleich gelten. Nationale Sonderregelungen oder zusätzliche Anforderungen – das sogenannte “Gold Plating” – sollen dadurch vermieden werden.
Dieser Ansatz ist grundsätzlich nachvollziehbar. Er berücksichtigt jedoch zu wenig, dass die meisten Handwerksbetriebe vor allem regional tätig sind und höchstens im nahen Ausland Geschäfte machen. Sie profitieren daher nur begrenzt von europaweit einheitlichen Regeln. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass nationale Besonderheiten nicht ausreichend berücksichtigt werden.
EU-Richtlinien bieten hier einen ausgewogeneren Weg: Sie legen gemeinsame Ziele fest, überlassen den Mitgliedstaaten aber, wie sie diese in nationales Recht umsetzen. So können bewährte nationale Regelungen erhalten bleiben und nur die Bereiche geändert werden, in denen tatsächlich Handlungsbedarf besteht.
Das zeigt sich etwa bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Um Vergabeverfahren zu digitalisieren oder europäische Unternehmen bevorzugen zu können, würden gezielte Änderungen am bestehenden Recht ausreichen. Es ist nicht notwendig, dafür das gesamte deutsche Vergaberecht auszuhebeln, wie es die Kommission mit ihrem Verordnungsvorschlag vorsieht.
Punkt 4: Die Umsetzung ist der Schlüssel, damit Europa die Betriebe im Alltag entlastet
Die Frage, wie sich mangelhaftes EU-Recht praxistauglich gestalten lässt, spielte in der Rede leider keine Rolle. Dabei muss dringend geklärt werden, welche Maßnahmen in der Praxis zur Erreichung der gesetzten Ziele beitragen, welche unverhältnismäßige Bürokratie verursachen und welche die Zielerreichung sogar behindern.
Ein Beispiel ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Sie soll Verpackungsabfälle reduzieren und den Binnenmarkt durch eine vollständige Harmonisierung der Regeln vereinheitlichen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Vorgaben vor allem für kleine und mittlere Betriebe kaum umsetzbar sind. Für manche Unternehmen ist das existenzbedrohend. Viele werden vom Binnenmarkt ausgeschlossen, weil sie die Auflagen nicht erfüllen können. Damit schwächt das Gesetz die Wirtschaft und schadet dem Binnenmarkt. Der ZDH hatte vor diesen Folgen gewarnt, leider ohne Erfolg.
Nun wird auch hier mühsam eine Korrektur nach der anderen vorgenommen. Das Signal ist jedoch fatal. Europa erreicht sein übergeordnetes Ziel nicht, sondern verliert sich in kleinteiligen Nachbesserungen.
Die PPWR ist kein Einzelfall. Zu viele Gesetze sind unvollständig, unklar und an der Praxis vorbei formuliert. Das spüren die Betriebe, die zunehmend eine Rücknahme europäischer Rechtsvorschriften fordern. Zumindest muss sichergestellt werden, dass bestehende Pflichten so schnell wie möglich alltagstauglich ausgestaltet werden.
Bereits 2024, vor der Europawahl, hatte der ZDH eine Strategie gefordert, um die zahlreichen Maßnahmen des Green Deal für die praktische Anwendung fit zu machen. Die EU und insbesondere die Kommission haben das Ausmaß dieser Herausforderung unterschätzt und tun dies offenbar weiterhin.
Punkt 5: KMU zum Maßstab europäischer Politik machen
Die Rede zur Lage der Union war auch eine verpasste Gelegenheit, die Perspektive der Betriebe stärker zum Ausgangspunkt europäischer Politik zu machen. Das Wort “KMU” fiel zwar einige Male, die besonderen Herausforderungen dieser Unternehmensgruppe wurden jedoch nicht gesondert betrachtet. Dabei machen KMU 99,8 Prozent aller Betriebe und Unternehmen in der EU aus.
Maßstab politischer Entscheidungen bleiben weiter vor allem die Industrie und, dem Zeitgeist entsprechend, Start-ups. Dabei sichern klassische kleine und mittlere Handwerksbetriebe Arbeits- und Ausbildungsplätze, die Nahversorgung und den sozialen Zusammenhalt vor Ort. Zugleich sind sie ein wichtiger Bestandteil lokaler und industrieller Wertschöpfungsketten.
Doch sie unterscheiden sich in ihrer Arbeitsweise von großen Unternehmen und Konzernen, weshalb dies auch andere politische Antworten auf deren KMU-spezifische Bedarfe und Anliegen erfordert. Der KMU-Fortbestand hängt wesentlich von der Motivation ihrer Inhaberinnen und Inhaber ab. Gerade diese fühlen sich durch die aktuellen politischen Entscheidungen zunehmend nicht mehr wertgeschätzt, vielerorts entsteht der Eindruck, dass ihre berechtigten Interessen in den Gesetzgebungsverfahren hinten runterfallen und nicht beachtet werden.
Wenn die EU-Kommission weiter Maßnahmen vorlegt, ohne deren Auswirkungen auf die Betriebe ausreichend zu berücksichtigen, schadet sie damit nicht nur der Wirtschaft, sondern auch der gesellschaftlichen Stabilität. Es gäbe zahlreiche Möglichkeiten, hier gegenzusteuern. Frau von der Leyen hatte bereits 2019 einen KMU-Beauftragten versprochen. Der geplante Praxis-Check sollte 2024 eingeführt werden. Beide Vorhaben stehen unverständlicherweise weiter aus.
Fazit: Wie lautet also die Halbzeit-Bilanz?
Die EU hat sich weiterentwickelt und ist vorangekommen bei großen gemeinsamen Aufgaben. Sie fokussiert sich stärker auf ihren geopolitischen Auftrag und will strategische Potentiale heben und Abhängigkeiten verringern. Das ist richtig. Sie hat aber noch nicht ausreichend erkannt, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, die gesellschaftliche Stabilität und der soziale Zusammenhalt vor allem vor Ort stattfinden. Dort allerdings entfalten viele EU-Rechtsakte eine Wirkung, die ihren eigentlichen Zielen zuwiderläuft. Hier die notwendigen Freiräume zu schaffen und zu erhalten, dient auch dazu, den europäischen Zusammenhalt sicherzustellen. Das bedeutet nicht, dass die EU untätig bleiben sollte. Aber kleinteilige Vorgaben und einheitliche Vorschriften für die ganze EU sind nicht der richtige Weg. Insbesondere digitale Werkzeuge und Verfahren bieten eine große Chance, den Verwaltungsaufwand für Betriebe zu reduzieren, ohne neue Belastungen und Risiken aufzuwerfen.
Bis bald und beste Grüße
Ihr Tim Krögel
Das Format “Brief aus Brüssel”. In regelmäßigen Abständen informiert ZDH-Bereichsleiter Tim Krögel über aktuelle Entwicklungen und ordnet diese handwerkspolitisch ein.