Zentralverband des
Deutschen Handwerks
28.09.2026

EU-Sozialsysteme: Rat nimmt neue Verordnung 883 vom Rat formal an

Am 28. September haben die Mitgliedstaaten die überarbeitete Verordnung zur Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit auf EU-Ebene angenommen ("883-Verordnung").

Im Plenum des EU-Parlament wurde die überarbeitete Verordnung bereits im Juli verabschiedet. 

Die zentralen Inhalte der Einigung: 

  • Dienstreisen und kurzzeitige Aktivitäten von bis zu drei Tagen müssen im Vorfeld nicht mehr angekündigt werden (Ausnahme: Für den Bausektor gilt die A1-Pflicht ab dem ersten Tag weiterhin). 
  • Die automatische Eingangsbestätigung ist neu hinzugekommen und gilt als Nachweis dafür, dass die zuständige Behörde vorschriftsmäßig informiert worden ist, falls die A1-Bescheinigung nicht direkt ausgestellt wurde.
  • Angestrebt wird zudem, mit dem Europäischen Sozialversicherungsausweis ESSPASS ein einheitliches elektronisches Format für die A1-Bescheinigung einzuführen. 

Die Verordnung gilt neben der eDeclaration als eine der zentralen Maßnahmen, mit denen die Fachkräftemobilität im EU-Binnenmarkt gefördert werden soll. Die Verordnung ist auch im Zusammenhang mit dem Paket für faire Arbeitsmobilität vom September 2026 zu sehen, in dem u. a. der ESSPASS vorgeschlagen wird.

Die Änderungsverordnung tritt am ersten Tag des Monats nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Zur angenommen 883-Verordnung

 

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