EU-Verpackungsgesetz: Parlament einigt sich, nun ist Rat am Zug!
Foto: EP/Fred MARVAUX
"Es ist nicht hinnehmbar, dass Kleinst- und Kleinunternehmen in jedem Land, in das sie exportieren, einen Bevollmächtigten benennen müssen. Deshalb ist es positiv, dass das Europäische Parlament mehrheitlich dafür gestimmt hat, Kleinst- und Kleinunternehmen mit einer Aussetzungsklausel von dieser Pflicht zu befreien. Als erste kurzfristige Maßnahme ist die vorgeschlagene Aufschiebung der Bevollmächtigten ein wichtiger Schritt, um solche Betriebe zu unterstützen. Allerdings sehen sich auch mittelgroße Handwerksbetriebe übermäßigen Verpflichtungen ausgesetzt. Langfristig muss die Benennung eines Bevollmächtigten im EU-Ausland daher freiwillig bleiben.
Die Europaabgeordneten haben einen ersten Schritt getätigt. Die Anpassungen müssen aber weiter gehen: Es braucht wirksame Bagatellschwellen, unterhalb derer Betriebe von den Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ausgenommen sind. Zudem muss es Betrieben ermöglicht werden, dass sie ihre EU-Lieferungen über nationale Systeme melden können, die wiederum die erforderlichen Daten dann automatisch in ein EU-weit einheitliches Meldeportal überführen.
Die Fachpolitiker im EU-Parlament haben vorgelegt, jetzt müssen die Mitgliedstaaten nachziehen. Die Verhandlungen im Rat waren zuletzt eingefroren, müssen jetzt aber zügig abgeschlossen werden, damit die vorgeschlagenen Vereinfachungen endlich greifen. Die Regelungen müssen praxistauglich und verhältnismäßig gestaltet werden. Andernfalls könnten gerade Betriebe in Grenzregionen den Zugang zum EU-Binnenmarkt verlieren."