Zentralverband des
Deutschen Handwerks
12.05.2026

Konsultation: EU-Kommission legt Vorschlag zum DPP-Register vor

Die Ökodesign-Verordnung sieht in Art. 13 die Schaffung eines Registers für den Digitalen Produktpass (DPP-Register) vor. Es ist von der Europäischen Kommission bis zum 19. Juli 2026 zu errichten und in der Folge zu verwalten.

Das DPP-Register ist relevant für Produkte, die im Rahmen von Ökodesign reguliert werden. Darüber hinaus erfasst es aber auch Batterien nach der Batterieverordnung, Bauprodukte, Spielzeug, Detergenzien und potenziell weitere regulierte Produkte. Ziel der Europäischen Kommission ist, den Produktpass mittelfristig als übergreifend allgemeines Informationsinstrument zu etablieren. 

Gemäß Art. 13 Abs. 5 der Ökodesign-Verordnung erlässt die EU-Kommission einen Durchführungsrechtsakt, der basierend auf den Vorgaben der Verordnung Details und Verfahren regelt. Den Entwurf hat sie die Europäische Kommission zur Kommentierung auf dem Portal “Have your say” veröffentlicht. 

Die Kommentierungsfrist endet am 27. Mai 2026.

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