Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks

Förderung alternativer Antriebstechniken

Zur Unterstützung der Einführung von alternativen Antriebstechniken (Batterieelektrik, Brennstoffzellen) fördert die Bundesregierung die Anschaffung von Fahrzeugen und Ladeinfrastrukturen. Der ZDH informiert über handwerksrelevante Programme.
Grünes Lastenrad steht an einer Straßenecke.

Förderung der Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur - 2. Förderaufruf

Mit der Richtlinie KsNI unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung von leichten und schweren Batterie- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen sowie die Beschaffung von schweren Nutzfahrzeugen mit von außen aufladbarem hybridelektrischem Antrieb. Ebenso förderfähig ist die für den Betrieb der Fahrzeuge notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur. In einem Sonderaufruf werden auch verkehrsrechtlich zugelassene Sonderfahrzeuge analog zu den für Nutzfahrzeugen 1 genannten Kategorien gefördert.

Die Richtlinie KsNI dient der Umsetzung des im Herbst 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 und der darin formulierten Ziele und Maßnahmen. Bis 2030 soll etwa ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgen. Das Förderprogramm KsNI ist eingebettet in den Umsetzungsprozess des Gesamtkonzeptes klimafreundliche Nutzfahrzeuge, das am 11. November 2020 im Rahmen des Nutzfahrzeuggipfels vorgestellt und veröffentlicht wurde.

Im Rahmen des Förderprogramms des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben und dazugehöriger 
Ladeinfrastruktur
wurde nunmehr ein zweiter Förderaufruf veröffentlicht . Die Förderung von bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten ist insbesondere in Hinblick auf Fahrzeuge von Interesse, die nicht in den Geltungsbereich des Umweltbonus fallen (über 3,5 bzw. 4,5 Tonnen).   

Die Beantragung ist ab dem 29. Juni 2022, 9 Uhr, für alle interessierten Betriebe auf elektronischem Wege offen. Die Antragstellung ist bis zum 10. August 2022 möglich. Bis zum Jahr 2024 stellt das BMDV 1,6 Milliarden Euro für die Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie ca. 5 Milliarden Euro für den Aufbau von Tank- und Ladeinfrastrukturen zur Verfügung. Es wird zukünftig mehrere Förderaufrufe pro Jahr geben. 

Im aktuellen Förderaufruf sind für Handwerksbetriebe vorrangig diese Fördermöglichkeiten interessant:  

  • Förderung der Anschaffung neuer Nutzfahrzeuge mit batterie- oder brennstoffzellenelektrischem Antrieb der EG-Fahrzeugklassen N1 (bis 3,5 t), N2 (3,5 t bis 12 t) und N3 (über 12 t) in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug
  • Plug-in-Hybride werden nur bei der Klasse 3 gefördert
  • Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben
  • Die Umrüstung von Fahrzeugen (Einbau von alternativen Antrieben) wird nur in den Klassen N2 und N3 unterstützt
  • Die Anschaffung eines bereits auf alternative Antriebe umgerüsteten Diesel-Fahrzeugs der EG-Fahrzeugklasse N2 und N3 ist ebenfalls förderfähig und als Anschaffung eines Neufahrzeugs zu beantragen 
  •  In einem separaten Förderaufruf besteht auch die Möglichkeit zur Förderung von Sonderfahrzeugen
  • Ein weiterer Förderaufruf behandelt die Förderung von Machbarkeitsstudien (mit geringerer Relevanz für einzelne Handwerksbetriebe, ggf. interessant für größere Projekte)
  • Förderberechtigt sind Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine
  • Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) stellt die Antragsunterlagen vor Beginn der Antragsfrist im eService-Portal unter der Rubrik „Formulare und Anleitungen“ zur Verfügung. 

Das BAG setzt das Förderprogramm um und wird dabei unterstützt von der NOW (bundeseigene GmbH zur Begleitung von Programmen für nachhaltige Mobilität).  

Weitere Informationen zum Förderprogramm: 

  • Alle Informationen rund um Förderrichtlinie und Förderaufruf finden Sie gebündelt unter auf der Website des Gesamtprogramms Klimafreundliche Nutzfahrzeuge. 
  • Präsentation des BAG zum 2. Förderaufruf und 1. Sonderaufruf mit Erklärung der Antragsstellung
  • Zweiter Förderaufruf zur Förderung von klimaschonenden Nutzfahrzeugen und da-zugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur  
  • Zweiter Aufruf zur Förderung von Machbarkeitsstudien 
  • Sonderaufruf zur Förderung von klimaschonenden Sonderfahrzeugen und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur  
  • Merkblätter zur Umrüstung, zur Infrastruktur und für Miet-/ und Leasinggeber
  • Seite des BAG mit weiteren Informationen 
  • Zugrundeliegende Förderrichtlinie.

Bei Anfragen wenden Sie sich an folgende Kontakte von BAG und NOW: 

Fragen zur Antragsberatung und Vorhabenbegleitung: ksni@bag.bund.de 
Fragen zur inhaltlichen Umsetzung der Machbarkeitsstudie und zur Begleitforschung: nutzfahrzeuge@now-gmbh.de  
Während der Antragsphase ist zusätzlich eine Telefon-Hotline bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Güterverkehr, zur Antragsberatung geschaltet: (0221) 5776 - 5999. 

Auswahl und Priorisierung der Anträge:  

Zu beachten ist, dass die Bewilligung der Anträge nicht nach dem „Windhundprinzip“ erfolgt. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über eine ggf. nötige Priorisierung. Die eingegangenen Anträge durchlaufen hierbei ein EU-beihilferechtlich erforderliches wettbewerbliches Verfahren, in dem sie untereinander verglichen werden. Anhand der dem Auswahlverfahren zugrundeliegenden Kriterien wird die erwartete jährliche CO2-Einsparung je investiertem Fördereuro für den jeweiligen Förderantrag festgestellt. Folgende Faktoren werden dem Priorisierungsverfahren unter anderem zugrunde gelegt: die erwartete elektrische Jahresfahrleistung, die Antriebsart, das zulässige Gesamtgewicht und die Investitionsmehrausgaben je beantragtem Nutzfahrzeug. (Detail finden Sie unter Punkt 7. des Aufrufes.) Auf Basis der CO2-Einsparungsquote erfolgt die Reihung der Anträge. 

Der ZDH hatte bereits beim ersten Aufruf die Fördermittelgeber darauf hingewiesen, dass ggf. Benachteiligungen für das Handwerk gegenüber Unternehmen des Transportgewerbes mit hohen Laufleistungen entstehen können. Hierzu liegen jedoch noch keine gesicherten Erkenntnisse vor. Wenn Benachteiligungen für das Handwerk festgestellt werden, wird der ZDH Nachbesserungsvorschläge für weitere Förderaufrufe einbringen. Gerne können Sie uns diesbezüglich auch Hinweise und Rückmeldungen von Betrieben übermitteln: benke@zdh.de. 
 

Verlängerung der Innovationsprämie zur Ergänzung des Umweltbonus für Elektromobile und andere alternative Antriebe

Die als Ergänzung zum Umweltbonus zur Förderung der Beschaffung von Elektromobilien geschaffene „Innovationsprämie“ wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“ wurde angepasst und am 30. Dezember 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die geänderte Richtlinie trat am 1. Januar 2022 in Kraft (ausführliche Erläuterung im Mitgliederbereich, Rundschreiben vom 7. Januar 2022).

Auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finden Sie alles Wissenswerte zur Förderrichtlinie sowie zur Antragstellung.

Umweltbonus und Innovationsprämie für Pkw M1 und Nutzfahrzeuge N1

Der Umweltbonus zur Förderung der Beschaffung von Elektromobilien (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeugen) wurde im Zuge des Corona-Konjunkturpaketes durch die „Innovationsprämie“ befristet bis 31. Dezember 2021 aufgestockt. Reine E-Autos werden mit bis zu 9.000 Euro gefördert, Plug-in-Hybride mit maximal 6.750 Euro (jeweils abhängig vom Listenpreis). Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Förderfähig sind die Fahrzeugklassen M1 oder N1 (bzw. N2 soweit es mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Inland geführt werden darf). Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 65.000 Euro nicht überschreiten.

Auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie sich über die Details informieren.

Merkblatt für Förderanträge

Das Merkblatt des BAFA finden Sie hier. Für Beratungen stehen die Mitarbeiter des BAFA am Dienstag und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer +49 6196908-1009 zur Verfügung.

Kumulierungsmöglichkeit

Durch eine am 16. November 2020 in Kraft getretene Änderung der Förderrichtlinie gelten gestaffelte Fördersätze beim Leasing und es besteht eine neue Möglichkeit, den Umweltbonus mit einer weiteren Förderung zu kombinieren. Die Bekanntmachung der Richtlinie im Bundesanzeiger vom 5. November 2020 finden Sie hier.

Insbesondere für das Handwerk in Bundesländern, in denen ergänzende Förderungen für gewerbliche Elektromobilität bestehen (bzw. solche Förderungen durch das seit Sommer geltende Kumulierungsverbot teils ausgesetzt wurden), ist diese neue Regelung zur Förderkumulierung von Relevanz. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Vereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgeschlossen hat (siehe Punkt 2.2 der Richtlinie).

    E-Lastenfahrräder (BMVI)

    Im Rahmen der Richtlinie des BMVI zur Förderung von E-Lastenfahrrädern sind Investitionen in E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger für den fahrradgebundenen Lastenverkehr förderfähig.

    Die Beantragung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)

    Beratung des Bafa zum Programm E-Lastenfahrräder:

    • Kontaktformular
    • Telefon: +49 6196908-1016, Fax: 06196 908-1800, Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

    Weitere Förderprogramme


    Bundes-Förderprogramme

    Auf den Seiten der NOW werden regelmäßig weitere Förderprogramme für Elektromobilität oder andere alternative Antriebe veröffentlicht


    Landes-Förderprogramme

    Bitte beachten Sie, dass es in einigen Bundesländern ergänzende Förderprogramme für Elektromobilität im Gewerbe gibt, die teils mit Bundesprogrammen (u.a. Umweltprämie) kumulierbar sind. Dazu sind die jeweiligen Hinweise in den Länderprogrammen zu beachten.

    Beispiele (Auswahl):

    Ein Handwerker installiert Solarpanele auf einem Hausdach.

    Klima- und Energiewende

    Das Handwerk spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Klimawende. Der Ausbau von Erneuerbaren Energien, vor allem auch im Mobilitätsbereich, ist dabei zentral für das Gelingen des Klimaschutzes.

    Zur Themenseite

    Schlagworte