Unternehmensform EU Inc.: Rat verabschiedet Verhandlungsposition
Die Ratsposition folgt in grundsätzlichen Punkten dem Kommissionsvorschlag, wonach die EU Inc. innerhalb von nur zwei Tagen online registriert werden kann und die Kosten höchstens 100 Euro betragen sollen. Allerdings sieht der Rat Vereinfachungen vor, strafft die Regelungen zu Aktienoptionen für Mitarbeiter und verbessert die Schutzvorkehrungen, um missbräuchliche Unternehmensgründungen zu verhindern.
Besonders positiv hervorzuheben ist, dass der Rat verschärfte Kontrollen und Überprüfungen in jeder Phase der EU-Inc. vorsieht, um vor Missbrauch zu schützen. Mitgliedstaaten sollen insbesondere die Eintragung einer EU Inc. aus Gründen der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder anderer krimineller Aktivitäten nach nationalem Recht ablehnen können.
Bezüglich der Arbeitnehmermitbestimmung sieht das Verhandlungsmandat des Rats vor, dass die EU Inc. grundsätzlich den Vorschriften zur Arbeitnehmermitbestimmung des Mitgliedstaats unterliegen soll, in dem es seinen Sitz hat (wie von der Kommission vorgeschlagen).
Die Trilogverhandlungen können beginnen, sobald das EU-Parlament sein Verhandlungsmandat ebenfalls festgelegt hat.