Rat einigt sich auf Position zum Digitalomnibus
Deutschland stimmte dagegen, weil der Bundesregierung der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Data Act nicht weit genug ging.
Der Kompromiss bezieht „Know-how aus der industriellen Fertigung“ in den Schutz von Geschäftsgeheimnissen ein. Eine pauschale Sperre für die Weitergabe von Daten ist jedoch nicht vorgesehen. Eine Verweigerung soll nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Der grundsätzliche Datenzugang bleibt damit erhalten.
Bei einfachen und vorhersehbaren Verarbeitungen in einer direkten Kundenbeziehung kann die Informationspflicht nach der DSGVO eingeschränkt werden. Der Kompromiss nennt ausdrücklich auch Handwerker und Kundschaft. Eine allgemeine Befreiung von Datenschutzpflichten für Handwerksbetriebe oder KMU ist dagegen nicht vorgesehen. Die Kommission soll 2027 überprüfen, ob die Pflichten für KMU und gemeinnützige Organisationen bei risikoarmen Tätigkeiten verhältnismäßig sind.