PPWR: Parlament und Rat beschließen Position zur Bevollmächtigten
Beide Kammern haben ihre Verhandlungsposition zur Aufschiebung der Pflicht zur Benennung von Bevollmächtigten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung nach der Verpackungsverordnung (PPWR) beschlossen. Damit ist der Weg für die anstehenden Trilogverhandlungen geebnet.
Während die Europäische Kommission ursprünglich vorschlug, die Pflicht zur Benennung von Bevollmächtigten insgesamt auf 2034 zu verschieben, und das Europäische Parlament dies auf Kleinst- und Kleinunternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und 10 Millionen Euro Jahresumsatz) eingrenzte, hat sich der Rat entschieden, es von der Menge der in den entsprechenden Mitgliedstaaten auf den Markt gebrachten Verpackungen abhängig zu machen. Demnach sind Unternehmen von der Verpflichtung ausgenommen, wenn sie in dem entsprechenden EU-Mitgliedstaat weniger als eine Tonne Verpackungen auf den Markt bringen. Wenn also ein Unternehmen aus Deutschland viele Produkte nach Österreich versendet und wenige nach Frankreich, müsste es in Österreich einen Bevollmächtigten benennen, in Frankreich wiederum nicht. Darüber hinaus beinhaltet die Ratsposition eine Klausel, wonach eine zuständige Behörde ein ausgenommenes Unternehmen trotzdem verpflichten kann, einen Bevollmächtigten zu ernennen, wenn sie herausfindet, dass das entsprechende Unternehmen gegen die Regeln der erweiterten Herstellerverantwortung verstößt. Die Europäische Kommission hat sich für eine Aufschiebung bis 2034 ausgesprochen. Das Parlament hat dies dahingehend geändert, dass die Aufschiebung entweder bis 2034 gelten soll oder, bis das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft tritt. Der Rat wiederum hat die Aufschiebung bis 2032 datiert. 2030 soll sie überprüft werden, ebenso mit Hinblick auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Da nun beide Kammern ihre Positionen verabschiedet haben können sie in die Trilogverhandlungen einsteigen. Diese sollten möglichst schnell finalisiert werden, damit die Entlastungen schnell greifen und Rechtssicherheit herrscht.