Zentralverband des
Deutschen Handwerks
Zentralverband des
Deutschen Handwerks
24.11.2023

Recht auf Reparatur: EP nimmt Bericht an und erteilt Trilogmandat

Am 21. November hat das Plenum des Europäischen Parlaments den Bericht zu "Recht auf Reparatur" bestätigt und das Mandat für die Trilogverhandlungen erteilt.

Der Vorschlag zur Förderung der Reparatur von Waren soll Reparaturen vereinfachen, Abfall reduzieren und die Reparaturbranche fördern.

Während der gesetzlichen Garantiezeit werden Verkäufer demnach verpflichtet, zu reparieren anstatt zu ersetzen, wenn eine Reparatur gleich viel oder weniger kostet – es sei denn, die Reparatur ist unmöglich. Die Abgeordneten schlagen zudem vor, die gesetzliche Gewährleistungsfrist ab dem Zeitpunkt der Reparatur um ein Jahr zu verlängern.

Auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung sollen Reparaturen attraktiver werden, etwa indem der Zugang zu Reparaturdiensten, Ersatzteilen und Reparaturinformationen verbessert wird. Vor allem sollen unabhängige Betriebe, die Reparaturen und Instandsetzung anbieten, alle nötigen Ersatzteile, Informationen und Werkzeuge zu angemessenen Preisen bekommen. Ein Europäisches Formular für Reparaturinformationen soll zudem die Vergleichbarkeit von Angeboten erhöhen, ist für Reparaturbetriebe allerdings freiwillig.

Am 22. November verabschiedete der Ausschuss der Ständigen Vertreter bei der EU informell die Ratsposition und erteilte das Mandat für Trilogverhandlungen. Der Rat fordert eine Verlängerung der Gewährleistungspflicht um sechs Monate, das Reparaturformular soll nur für die Hersteller verpflichtend sein.   

Zur ZDH-Pressemitteilung

 

Europa aktuell

Weitere europapolitische Meldungen finden Sie hier:

Europa aktuell

Schlagworte