Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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14.09.2023

EU-Kommission legt KMU-Entlastungspaket vor

Am 12. September hat die EU-Kommission ein KMU-Entlastungspaket vorgelegt.

Legislativ beinhaltet das Paket im Wesentlichen zwei Maßnahmen:

  • Die Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie: Eine neue Verordnung ersetzt die Zahlungsverzugsrichtlinie von 2011 und sieht eine allgemeine Zahlungsfrist von 30 Tagen (auch für Behörden) vor. Nur in Ausnahmefällen kann die Zahlungsfrist auf bis zu maximal 60 Tage verlängert werden. Außerdem werden automatische Verzugszinsen und Entschädigungsgebühren sowie neue Durchsetzungs- und Rechtsbehelfsmaßnahmen eingeführt, um Unternehmen vor säumigen Zahlern zu schützen.
  • Parallel dazu hat die EU-Kommission einen neuen Rahmen für eine einheitliche Besteuerungsgrundlage auf europäischer Ebene (BEFIT) vorgelegt.

Darüber hinaus sieht eine Mitteilung zur Entlastung der KMU weitere nicht-legislative Unterstützungsmaßnahmen für KMU vor, darunter:

  • Strengere Anwendung des „Think Small First"-Prinzips
  • Längere Übergangsfristen und spezielle Leitlinien für KMU bei der Umsetzung neuer Gesetze
  • Benennung einer KMU-Beauftragten oder eines KMU-Beauftragter (SME Envoy), um die Kommission in KMU-Fragen zu beraten und KMU-Interessen zu vertreten (inkl. Berichterstattung an die Kommissionspräsidentin und Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses für Regulierungskontrolle (RSB).

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