Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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20.12.2023

Ergebnisse des EU-Energierats

Am 19. Dezember hat der Energierat beschlossen, drei Ende 2022 verabschiedete Notfallverordnungen zu verlängern.

Sie betreffen den gemeinsamen Gaseinkauf, beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Ausbau der erneuerbaren Energien und den Gaspreisdeckel. Mit der Fortführung der Notfallverordnungen soll ein nahtloser Übergang in die Regelinstrumente erreicht werden. Regelinstrumente sind die Richtlinie über erneuerbare Energien (RED III) und die Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Binnenmarktvorschriften für erneuerbare Gase und Erdgas sowie für Wasserstoff. Letztere ist Teil des Gaspakets, zu dem Ende November Trilogeinigungen erzielt worden waren. Damit bleibt die Rechtslage übergangsweise unverändert.

Gegenstand der Beratungen waren ferner die nationalen Energie- und Klimapläne (NECPs), die der Europäischen Kommission von den Mitgliedstaaten nach der Governance-Verordnung vorzulegen sind. Ziel der Governance-Verordnung ist sicherzustellen, dass die verbindlichen europäischen Klima- und Energieziele erreicht werden. Dies ist besonders für Bereiche relevant, für die die auf europäischer Ebene verpflichtenden Ziele nicht in konkrete verbindliche Ziele auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten heruntergebrochen werden. Die Governance-Verordnung legt hier einen Prozess fest, der als Frühwarnsystem und als Korrekturmechanismus dient.

Zur Bewertung des von Deutschland eingereichten NECP-Entwurfs auf Englisch.

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