EP stimmt für Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Am 12. September hat das Plenum des Europäischen Parlaments über den Vorschlag der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) abgestimmt. Das Parlament bestätigte den Ende März im Trilog mit dem Rat erzielten Kompromiss.
Unter anderem folgende Änderungen wurden beschlossen:
- Das EU-2030-Ziel für erneuerbare Energien steigt auf insgesamt 45 Prozent des gesamten Energieverbrauchs (Bruttoenergieverbrauch). 42,5 Prozent sind wie bisher als verbindlich durch die Mitgliedsländer zu erbringen, hinzu kommt ein unverbindliches Ziel von 2,5 Prozent.
- Zusätzliche Sektorziele werden eigeführt und bestehende verschärft. Das bisher indikative Ziel für den Wärmebereich wird verbindlich und auf 1,1 Prozentpunkte Steigerung pro Jahr festgelegt. Hinzu kommt ein neues, indikatives Ziel von 49 Prozent erneuerbare Energien am Wärmebedarf in Gebäuden.
- Regelungen zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus werden dauerhaft eingeführt. Es handelt sich um Vorgaben, die im Herbst 2022 zunächst befristet mit Hilfe von Notverordnungen als Teil des RepowerEU-Pakets eingeführt wurden. Dazu gehört beispielsweise, dass der Ausbau erneuerbarer Energien und Netze im überragenden öffentlichen Interesse liegt.
- Im Bereich der Qualifizierung ist weiterhin von Zertifizierungen und „gleichwertigen Qualifizierungen“ die Rede.
Umstritten war die Frage, inwiefern Atomenergie als Erneuerbare gilt. Die Definition von Energie aus erneuerbaren Quellen umfasst laut RED u.a. Wind, Sonne, geothermische Energie und Wasserkraft.
Der Rat muss das Trilogergebnis noch formal bestätigen.
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