Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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18.01.2024

EP-Plenum bestätigt Trilogeinigung zu Grünfärberei

Am 17. Januar hat das Plenum des EU-Parlaments die Trilogeinigung zur Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte für den ökologischen Wandel (sog. “Grünfärberei”) mit großer Mehrheit bestätigt.

Angepasst werden vor allem die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechte-Richtlinie, um Praktiken der Grünfärberei zu verbieten. Die derzeit ebenfalls in Verhandlung befindliche Richtlinie über Umweltaussagen (sog. “Green Claims”) wird hingegen spezifische Bedingungen für die Verwendung von Umweltaussagen festlegen.

Wichtigste Neuerungen:

  • Allgemeine Umweltaussagen und andere irreführende Marketingtricks werden verboten:
    • Dies betrifft v.a. generische umweltbezogene Angaben, wie z. B. "umweltfreundlich", "natürlich", "biologisch abbaubar", "klimaneutral" oder "öko" ohne entsprechenden Nachweis.
    • Zudem dürfen Waren nicht mehr als reparaturfähig dargestellt werden, wenn sie es nicht sind.
  • Nachhaltigkeitskennzeichnungen müssen künftig auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von öffentlichen Behörden eingeführt werden.
  • Ein einheitliches Format für Haltbarkeitsgarantien soll ebenfalls eingeführt werden.
  • Die Händler haften nur für fehlende oder falsche Informationen, wenn ihnen die Informationen auch vorliegen. Das war eine zentrale Forderung des Handwerks.

Der Rat muss die Trilogeinigung noch formal bestätigen. Im Anschluss haben die Mitgliedstaaten 24 Monate ab Veröffentlichung im Amtsblatt Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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